Bezirksgericht Winterthur

Trotz Corona geöffnet: Wirt muss für 7 Monate ins Gefängnis

21.06.2022, 19:12 Uhr
· Online seit 21.06.2022, 17:28 Uhr
Ein Wirt aus der Region Winterthur öffnete während der Corona-Pandemie mehrfach illegal sein Café. Er schnitt sogar das Siegel durch, mit dem die Polizei sein Lokal zugesperrt hatte. Das Bezirksgericht Winterthur hat ihn am Dienstag nun verurteilt.

Quelle: TeleZüri

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Während der Corona-Pandemie hatte ein Wirt in Elsau mehrmals sein Café geöffnet. Obwohl dies in der damaligen Zeit nicht erlaubt war. Nun musste er sich deshalb vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten.

Das Gericht verurteilte den 56-jährigen Österreicher zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, dies ohne Bewährung. Dazu kommen eine unbedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 2500 Franken.

Er wurde wegen mehrfachem Siegelbruch, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung und weiterer Delikte schuldig gesprochen.

Der Richterin den Rücken zugedreht

Eine bedingte Freiheitsstrafe wäre bei sieben Monaten zwar ebenfalls möglich gewesen. «Es ist aber zu erwarten, dass er sich von einer bedingten Strafe nicht beeindrucken lässt», begründete die Richterin den Entscheid, den Mann hinter Gitter zu schicken. «Er missachtet krass die staatliche Ordnung und das Gesetz.»

Das Urteil mochte sich der Wirt nicht anhören. Er hatte das Gebäude schon einige Zeit zuvor verlassen, weil er das Gericht «nicht anerkennt». Bei der Befragung hatte er der Richterin den Rücken zugedreht, dann ging er eine Zigarette rauchen. Nach einer kurzen Pause kehrte er zwar in den Saal zurück, verliess diesen aber rasch wieder und tauchte nicht mehr auf.

«Der Mensch Günter»

Schon bei Prozessbeginn wurde offensichtlich, dass der Wirt Anhänger der Reichsbürger-Ideologie ist. Diese Verschwörungstheoretiker sind der festen Ansicht, dass der Staat eine «Holding» und die Polizei eine «Firma» ist. Staatliche Auflagen oder Gesetze sind ihrer Ansicht nach nichtig, weil sie «nicht unterschrieben worden seien».

Seinen Pass hat der Wirt gemäss eigenen Angaben nicht mehr. Sogar von seinem Nachnamen sagte er sich los. «Ich bin Mensch Günter.» Um zu zeigen, dass er mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, setzte er sich für die Befragung auch nicht auf den Stuhl neben seinem Anwalt. «Mensch Günter» blieb stehen.

Beim Siegelbruch liess er sich filmen

Sein Anwalt forderte einen Freispruch und führte aus, dass «Günter» den ersten Lockdown durchaus noch mitgetragen habe. Weil er vom Staat für sein im September 2019 gegründetes Café aber nur 68 Franken und 20 Rappen Nothilfe erhalten habe, habe er sich in seiner Existenz bedroht gesehen.

«Seiner Ansicht nach hat das System versagt», sagte sein Anwalt. Den zweiten Lockdown konnte «Günter» dann nicht mehr nachvollziehen. Die anfängliche Ablehnung gegenüber dem Staat entwickelte sich zu einer zunehmend radikalisierten Lossagung von jeglichem Staatswesen.

Der Österreicher hatte sein Café mehrfach illegal geöffnet und Leute bewirtet. Seine «Protest-Öffnungen» machte er jeweils auf Facebook publik. Als die Polizei das Lokal dichtmachte und ein Siegel an der Eingangstür anbrachte, schnitt er dieses kurzerhand mit einem Schlüssel durch. Dabei liess er sich von einem bekannten Massnahmenkritiker filmen. Das Video ist heute noch auf Youtube.

Ein Café ist der Gastrobetrieb schon länger nicht mehr. Mittlerweile ist es ein «Vereinslokal», allerdings nur noch bis Ende Juli. Dann läuft der Mietvertrag aus und «Mensch Günter» muss schliessen.

Was hältst du von dem Urteil? Schreib es uns in die Kommentare.

veröffentlicht: 21. Juni 2022 17:28
aktualisiert: 21. Juni 2022 19:12
Quelle: ZüriToday

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