Zürich

Trans Frau macht nach Messerangriff in Zürich Notwehr geltend

Gewaltdelikt

Trans Frau macht nach Messerangriff in Zürich Notwehr geltend

18.01.2024, 13:37 Uhr
· Online seit 18.01.2024, 06:16 Uhr
Eine als Prostituierte tätige trans Frau hat im März 2023 auf einen Freier eingestochen: Während die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hat, hat die 20-Jährige einen Freispruch verlangt.
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Die Staatsanwältin hatte die trans Frau wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. Der Freier sei nach Chat-Nachrichten davon ausgegangen, dass er in einem Zürcher Appartement eine cis Frau treffen werde. Als er dann beim Treffen die bereits übergebenen 100 Franken zurückforderte, habe die Beschuldigte unvermittelt auf die Oberschenkel des Mannes eingestochen.

Die 20-jährige trans Frau schilderte eine andere Version: Der Mann habe gewusst, was ihn erwarte. Doch sei er wegen ihres nach siebenjähriger Hormon-Einnahme verkleinerten Penis unzufrieden gewesen. Er habe sie gewürgt und an den Haaren gezogen, da habe sie sich nur verteidigt. Es habe eine Notwehrsituation bestanden.

Mit Messer in die Oberschenkel gestochen

Für den 33-jährigen Schweizer bestand durch die Verletzungen zwar keine unmittelbare Lebensgefahr. Doch hätte ein Messerstich auch eine Schlagader treffen können, was zu einem grossen Blutverlust hätte führen können. 

Das Bezirksgericht Zürich dürfte das Urteil am späten Donnerstagnachmittag eröffnen.

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(sda/zor/gin)

veröffentlicht: 18. Januar 2024 06:16
aktualisiert: 18. Januar 2024 13:37
Quelle: ZüriToday

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