Trans Frau macht nach Messerangriff in Zürich Notwehr geltend
Die Staatsanwältin hatte die trans Frau wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. Der Freier sei nach Chat-Nachrichten davon ausgegangen, dass er in einem Zürcher Appartement eine cis Frau treffen werde. Als er dann beim Treffen die bereits übergebenen 100 Franken zurückforderte, habe die Beschuldigte unvermittelt auf die Oberschenkel des Mannes eingestochen.
Die 20-jährige trans Frau schilderte eine andere Version: Der Mann habe gewusst, was ihn erwarte. Doch sei er wegen ihres nach siebenjähriger Hormon-Einnahme verkleinerten Penis unzufrieden gewesen. Er habe sie gewürgt und an den Haaren gezogen, da habe sie sich nur verteidigt. Es habe eine Notwehrsituation bestanden.
Mit Messer in die Oberschenkel gestochen
Für den 33-jährigen Schweizer bestand durch die Verletzungen zwar keine unmittelbare Lebensgefahr. Doch hätte ein Messerstich auch eine Schlagader treffen können, was zu einem grossen Blutverlust hätte führen können.
Das Bezirksgericht Zürich dürfte das Urteil am späten Donnerstagnachmittag eröffnen.
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(sda/zor/gin)