Winterthur

Stalker steht 1.5 Stunden nach Haftentlassung wieder vor der Tür

23.05.2023, 10:03 Uhr
· Online seit 23.05.2023, 05:37 Uhr
Ein Jahr lang belästigte und bedrängte ein 26-jähriger Äthiopier seine Ex-Freundin. Zigfach tauchte er am Wohnort der Winterthurerin auf, gegen Ende trotz Rayonverbot. Dafür wurde der Mann nun zu einer Busse von 300 Franken verurteilt.
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Das Protokoll der Belästigungen, welche dem Mann zur Last gelegt werden, zieht sich im entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über mehrere Seiten hin.

Unbekanntes Datum im Sommer 2021: Der Beschuldigte erschien am Wohnort, bekundete seine Liebe. Die Geschädigte erklärte, dass sie einen neuen Partner habe und der Beschuldigte weggehen solle. (...)

06.09.2021: Der Beschuldigte erschien am Wohnort, bekundete seine Liebe und erkläre, dass er heiraten wolle. (...)

07.09.2021: Der Beschuldigte erschien am Arbeitsort und fragte die Angestellten, wo sich seine Ex-Freundin aufhalte. (...)

29.05.2022, 20.30 Uhr: Der Beschuldigte erschien am Wohnort, bekundete seine Liebe und erkläre, dass er heiraten wolle. (...)

Das Protokoll lässt sich um noch über ein Dutzend Einträge weiterführen. Die Vorfälle ziehen sich bis in den Juli 2022 hin. Der verlassene Mann taucht in regelmässigen Abständen am Wohnort und am Arbeitsort der Frau auf oder passt sie beim Spaziergang mit dem Hund ab.

Immer macht die belästige Frau ihrem Ex-Freund klar, dass sie nichts mehr von ihm will und in Ruhe gelassen werden soll. Der Mann gibt jedoch nicht auf, obwohl ihm die Mutter, die Schwester und auch der neue Freund der Frau unmissverständlich mitteilen, dass er nicht mehr vorbeikommen soll. Auch die Arbeitskolleginnen der Kinderbetreuerin wimmeln den jungen Äthiopier mit Aufenthaltsbewilligung regelmässig ab.

Rayonverbot und Gewaltschutzgesetz nutzlos

Im Juni 2022 ist gemäss dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, erstmals auch die Polizei vor Ort. Der Stalker klingelte und 04.50 Uhr an der Haustür. Die Mutter der Ex-Freundin alarmiert die Polizei. Diese weist den Mann für 24 Stunden weg. Davon lässt er sich jedoch nicht abhalten, um 15.00 Uhr steht der Mann wieder in der Winterthurer Reihenhaussiedlung. Wieder rückt die Polizei aus. Diesmal nehmen die Beamten den Mann fest. Rund zwei Tage ist er gestützt auf das Gewaltschutzgesetz in Haft. Er bekommt ein Rayonverbot.

Das hält den Mann aber keineswegs von seinem Stalking ab. Knapp eineinhalb Stunden nach seiner Entlassung steht der Mann wiederum am Wohnort der Frau. Wieder wird er von der Polizei verhaftet. Nach der erneuten Haft wiederholt sich das Ganze. Der Mann wollte seine Ex-Freundin in der Kindertagesstätte abpassen, sprang dafür gar über den Gartenzaun.

Diesmal wurde eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet. Auch diese Woche in psychiatrischer Behandlung nützte nichts. Kaum entlassen, wurde der Mann wieder rückfällig. Er floh nach einer weiteren Einweisung, nur um wieder seine Ex-Freundin zu belästigen. Erst im Juli 2022, nach weiteren unerwünschten Besuchen, endeten gemäss dem Strafbefehl die Belästigungen.

300 Franken Busse für Stalking

Für sein Verhalten muss der 26-jährige Äthiopier eine Busse von 300 Franken und die Verfahrensgebühren von 1000 Franken bezahlen. Die Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken wurde bedingt ausgesprochen. Heisst: Lässt sich der Mann innerhalb der kommenden zwei Jahre nichts zu Schulden kommen, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland handelte den Stalking-Fall per Strafbefehl ab. Dieser ist jetzt rechtskräftig.  

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veröffentlicht: 23. Mai 2023 05:37
aktualisiert: 23. Mai 2023 10:03
Quelle: ZüriToday

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