Die Kirchenführung soll weitere Abklärungen vornehmen, befand eine Mehrheit. Zu dem Beschluss kam es bei der Beratung des ökumenischen Tätigkeitsprogramms 2026 bis 2031, wie die Reformierte Kirche mitteilte.
Dieses bildet eine Voraussetzung für die kantonalen Kostenbeiträge von 50 Millionen Franken im Jahr. Die Beiträge spricht der Kantonsrat alle sechs Jahre für Leistungen der anerkannten Religionsgemeinschaften auf den Gebieten Bildung, Soziales, Kultur und ähnlichem.
Allgemeinheit habe Interesse an guter Integration
Mit der Zustimmung zum Tätigkeitsprogramm hiess die Synode auch die Weitergabe von einer Million Franken an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften wie den Verband orthodoxer Kirchen oder die Vereinigung der islamischen Organisationen im Kanton Zürich gut.
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Kirchenratspräsidentin Esther Straub begründete den Unterstützungsbeitrag damit, dass auch diese Gemeinschaften Leistungen von gesamtgesellschaftlichem Nutzen erbringen. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, dass sie gut integriert seien.
Mangelnde Klarheit bei Vergabe bemängelt
In der Synode kamen aber Zweifel auf, weil die Rechtsgrundlagen für eine Weitergabe fehlen oder sie der geltenden Gesetzgebung widersprechen könnte. Zudem bemängelten Synodale die mangelnde Klarheit bei der Vergabe.
Mit 98 zu 6 Stimmen wies das Kirchenparlament die Vorlage zur Überarbeitung an die Exekutive, den Kirchenrat, zurück. Der Kirchenrat muss die Details nachreichen, wobei er auch ein noch ausstehendes Rechtsgutachten berücksichtigen soll.
(sda/bza)