Im Jahr 2010 wurde ein damals 24-jähriger Schweizer vom Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und in eine Einrichtung für junge Erwachsene geschickt.
Als der Fall im Jahr 2011 vor das Zürcher Obergericht kam, reduzierte dieses seine Strafe auf drei Jahre, in der Einrichtung für junge Erwachsene blieb er jedoch. Nach vier Jahren wurde er bedingt entlassen - und erlitt einen Rückfall, sprich er wurde erneut zum Sexualstraftäter und erneut verhaftet. Für mehrere Monate sass er dann in Sicherheitshaft.
Vollumfänglich freigesprochen
Das Obergericht hat diese Verurteilungen aus den Jahren 2010 und 2011 nun im Nachhinein aufgehoben und den Mann vollumfänglich freigesprochen, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht.
Auslöser waren zwei neue Gutachten, die ihm eine psychische Störung attestierten, konkret eine hebephrene Schizophrenie, eine Unterform der Schizophrenie. Dabei ist das Verhalten der Erkrankten oft verantwortungslos und unvorhersehbar, Selbstkritik gibt es kaum.
Die Sexualdelikte beging er gemäss diesem Gutachten wegen seiner Erkrankung, er sei deshalb nicht schuldfähig. Ein altes Erstgutachten über seinen psychischen Zustand bezeichnete das Obergericht als fehlerhaft und wenig detailliert.
Der Mann hätte nach Ansicht des Obergerichtes also längst in einer stationären Massnahme mit Therapie untergebracht werden sollen. Weder in der Einrichtung für junge Erwachsene noch in der Sicherheitshaft wurde seine psychische Störung behandelt.
Vier Jahre «nicht adäquate» Massnahme
Als Entschädigung für vier Jahre in der «nicht adäquaten» Massnahme für junge Erwachsene und die Monate in Sicherheitshaft spricht ihm das Obergericht nun eine Entschädigung von 100'000 Franken zu.
Im Jahr 2015 kam er schliesslich doch noch für vier Jahre in eine stationäre Massnahme, wo seine Störung therapiert wurde. Er lebt mittlerweile in einem betreuten Wohnangebot in der Region Zürich.
(sda/baz)