Keine Pflicht

Zürcher Altersheime sollen selber über Sterbehilfe entscheiden

07.04.2022, 09:34 Uhr
· Online seit 07.04.2022, 09:04 Uhr
Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sollen selber entscheiden, ob sie Sterbehilfe in ihrer Institution zulassen wollen oder nicht. Die zuständige Kommission stellt sich gegen einen Vorstoss der SP, der Sterbehilfe in allen Heimen vor Ort vorschreiben wollte.
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SP-Kantonsrat Hanspeter Göldi fordert in einer Parlamentarischen Initiative, dass alle Heime im Kanton dazu verpflichtet werden, Sterbehilfe zuzulassen. Dazu sollte es eine einheitliche Regelung im Gesundheitsgesetz geben.

Diese Regelung ist jedoch umstritten: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) will, dass die Alters- und Pflegeheime selber über die Zulassung von Sterbehilfe entscheiden dürfen. Sie beantragt dem Kantonsrat, eine Verpflichtung abzulehnen, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Jedes Heim soll selbst entscheiden dürfen

Die Entscheidung, ob in einem Alters- oder Pflegeheim Sterbehilfe zugelassen wird oder nicht, soll in der Autonomie der Heime und Gemeinden belassen werden, so die Kommissionsmehrheit. Sie empfiehlt, dass Alters- und Pflegeheime die Frage der Sterbehilfe in ihrem Leitbild regeln sollen.


Damit soll vor dem Heimeintritt klar sein, ob ein begleiteter Suizid in der Institution möglich ist. Die KSSG folgt damit den Argumenten der Branchenverbände senesuisse und CURAVIVA Zürich, die sich in der Kommission nicht zuletzt aus religiösen Gründen klar gegen eine gesetzliche Verpflichtung der Betriebe geäussert haben, Sterbehilfe zuzulassen.

Enttäuschung bei der SP

Dass die Kommission das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen dem Selbstbestimmungsrecht der Institutionen hintenanstellt, sei enttäuschend, heisst es in einer SP-Medienmitteilung von heute. «Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grund- und Menschenrecht, das es zu achten gilt.» Es müsse Vorrang haben.

Der freie Zugang zu Sterbehilfe sei entscheidend, um die Wahlfreiheit älterer Menschen beim Eintritt in eine Alterseinrichtung zu gewährleisten, so die SP weiter. «Echte Wahlfreiheit ist nur dann gegeben, wenn sie auch dann besteht, wenn sich diese schwierige Frage zu stellen beginnt», so die Partei abschliessend.

(sda/baz)

veröffentlicht: 7. April 2022 09:04
aktualisiert: 7. April 2022 09:34
Quelle: sda

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