Unispital-Direktoren müssen Macht abgeben
Rund zwei Jahre nachdem das Universitätsspital Zürich (USZ) wegen Missständen an mehreren Kliniken in die Kritik geriet, schlägt der Regierungsrat mehrere Massnahmen vor, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Damals erregten die Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie am meisten Aufmerksamkeit. Der damalige Klinikleiter soll Implantate einer Firma verwendet haben, an der er selber beteiligt war, ohne diese Interessenbindung zu deklarieren. Er soll zudem Operationsberichte geschönt haben.
Ebenfalls in Kritik geriet der Direktor der Klinik für Gynäkologie. Er war mit Abrechnungen aufgefallen, so hätte er gleichzeitig mehrere Frauen gleichzeitig operiert.
Mehr Transparenz
Mit einer Gesetzesänderung sollen die Strukturen am USZ verbessert werden, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Neben einer Verschiebung von Kompetenzen soll durch die Offenlegung von Interessenbindungen von Spitalrats- und Kadermitgliedern die Transparenz verbessert werden.
Empfehlungen aus einem externen Gutachten und eine Untersuchung der zuständigen Kommission des Kantonsrats kritisierten unter anderem eine zu grosse Machtballung bei den Direktionen der einzelnen Kliniken.
Schluss mit Doppelfunktionen
Die Klinik- sowie Institutsdirektorinnen und -direktoren sollen künftig durch die Spitaldirektion ernannt werden, anstatt durch den Spitalrat. Zudem soll der Spitaldirektion ein umfassendes Weisungs-, Kontroll- und Sanktionsrecht eingeräumt werden.
Damit sollen auch Doppelfunktionen vorbei sein. Ein ärztlicher Direktor oder eine ärztliche Direktorin kann also nicht gleichzeitig die Klinik leiten.
(hap)