Für die Umwandlung mussten gleichgeschlechtliche Paare bisher 75 Franken bezahlen, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Da sie bereits für die eingetragene Partnerschaft eine Gebühr zahlen mussten, hat der Regierungsrat die neuerliche Gebühr gestrichen. Die Änderung soll rückwirkend auf den 1. Juli 2022 gelten.
Der Vorstoss geht zurück auf den Zürcher Stadtrat. Dieser hat den Regierungsrat im September 2022 um eine entsprechende Rechtsgrundlage ersucht.
Der Bund muss die Änderung noch bewilligen. Sollte er dies tun, könnten Paare, welche die Gebühr bereits gezahlt haben, das Geld zurückfordern. Zürich ist gemäss Mitteilung der erste Kanton mit einer solchen Gesetzesänderung.
(sda/joe)
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