Der Streit um Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse und den versuchsweisen Abbau einer Fahrspur auf der Bellerivestrasse zugunsten von Velostreifen geht in die nächste Runde, wie «NZZ» und «Tagesanzeiger» am Freitag berichteten.
Streit um Zuständigkeit
Wie schon die Kantonspolizei zuvor hat nun auch die Sicherheitsdirektion die entsprechenden Verkehrsanordnungen abgelehnt. Dies geht aus Entscheiden der Sicherheitsdirektion hervor, die Keystone-SDA vorliegen.
Auf der Seestrasse in der Stadt Zürich soll eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 gelten – zumindest wenn es nach dem Stadtrat geht. Doch der Regierungsrat geht nun dagegen vor. Die Zustimmung der Kantonspolizei zu dem Projekt sei «zwingend», so der Kanton.
Umstritten ist in beiden Fällen bereits die Zuständigkeit. Die Stadt stellte sich bei beiden Vorhaben auf den Standpunkt, dass eine Bewilligung durch die Kantonspolizei gar nicht notwendig sei. Die Kantonspolizei, und jetzt auch die Sicherheitsdirektion als erste Rekursinstanz, sehen dies unter anderem mit Verweis auf die 2017 von den Stimmberechtigten angenommene «Anti-Stau-Initiative» anders.
Quelle: ZüriNews / Tempo-30-Streit: Kantonspolizei ergreift rechtliche Schritte gegen die Stadt / Beitrag vom April 2024
Diese verbietet den Abbau von Kapazitäten auf Staatsstrassen, beziehungsweise fordert eine Kompensation auf umliegenden Strassen, falls ein Abbau stattfindet. Zeichnet sich eine solche Situation ab, muss die Kantonspolizei eine Bewilligung erteilen. Diese wurde in beiden Fällen nicht erteilt.
Kein Gesuch für Bellerivestrasse gestellt
Im Falle der Bellerivestrasse macht der Kanton sogar geltend, dass die Stadt bisher formal gar kein Gesuch eingereicht habe, weshalb die Erteilung einer Bewilligung gar nicht möglich sei.
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Als nächste Instanz wird sich das Verwaltungsgericht mit den geplanten Änderungen befassen.
(sda/osc)