Die Stadt Zürich akzeptiert den Entscheid des Baurekursgerichts zur Planungszone Seeufer Wollishofen nicht. Sie teilt am Freitagvormittag mit, dass sie beim Verwaltungsgericht Beschwerde dagegen eingelegt hat. Die in der Nutzungsplanung vorgesehene Wohnnutzung direkt am Seeufer entstamme den 1990er‑Jahren und entspreche heute nicht mehr den übergeordneten Zielen, heisst es in der Mitteilung.
Die Stadt ist der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend ansetzen kann. Das Seeufer Wollishofen solle der Öffentlichkeit als Freiraum, aber auch als Arbeitsort mit Gewerbebetrieben und für ein vielfältiges kulturelles Angebot dienen.
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Gegen die Pläne am Seeufer in Wollishofen hatte die Grundeigentümerin Kibag Rekurs ergriffen. Das Baurekursgericht hat diesem Rekurs am 3. Mai 2024 stattgegeben.
(osc)