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Stadt zieht Urteil zu Ruhe auf dem Friedhof Sihlfeld vor Bundesgericht

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Stadt zieht Urteil zu Ruhe auf dem Friedhof Sihlfeld vor Bundesgericht

· Online seit 01.02.2023, 15:01 Uhr
Der Zürcher Friedhof Sihlfeld wird zur Angelegenheit für das Bundesgericht. Die Stadt zieht ein Urteil des Verwaltungsgerichts weiter. Dies hatte ihr zwar Recht gegeben und sie muss den Friedhof nachts nicht schliessen, aber die Stadt will eine rechtliche Grundsatzfrage vom obersten Gericht klären lassen.
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Der Stadtrat ist zwar erfreut, dass der Friedhof Sihlfeld nachts nicht geschlossen werden muss, wie er am Mittwoch mitteilte. Aber er ist der Ansicht, dass er bereits die vom Verwaltungsgericht geforderten Massnahmen, um für Ruhe und Frieden zu sorgen, getroffen hat.

Stadt will Antworten vom Bundesgericht

Ausserdem ist der Stadtrat – anders als das Verwaltungsgericht – der Auffassung, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet war, auf das Begehren zur Schliessung des Friedhofs einzutreten. Nun soll das Bundesgericht klären, unter welchen Voraussetzungen von der Stadt konkrete Massnahmen gefordert werden können und die Stadt auf solche Begehren einzutreten hat, wie es in der Mitteilung heisst.

Klagen wegen Partys und Drogen

Partys und Sonnenbadende auf dem Friedhof hatten zu Klagen geführt und der Mieter eines Familiengrabs hatte 2020 mit Hinweis auf die Drogen- und Stricherszene die nächtliche Schliessung der Anlage verlangt. Der Bezirksrat hiess dies gut und wies die Stadt an, den Friedhof spätestens ab 20 Uhr zu schliessen.

Die Stadt wandte sich daraufhin ans Verwaltungsgericht, das den Entscheid des Bezirksrats teilweise aufhob. Die Stadt müsse den Friedhof nicht zwingend abends schliessen, aber sie müsse Massnahmen ergreifen, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen, urteilte das Verwaltungsgericht.

Die Stadt hatte solche bereits im Herbst 2020 ergriffen, um den Friedhof als Ort der Einkehr und Trauer für Hinterbliebene zu schützen, wie es in der Mitteilung heisst. Dazu gehören Kontrollen der Stadtpolizei, gezielte Bepflanzung und Schilder, die auf angemessenes Verhalten hinweisen.

(sda/oeb)

veröffentlicht: 1. Februar 2023 15:01
aktualisiert: 1. Februar 2023 15:01
Quelle: ZüriToday

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