Quelle: ZüriNews / Tempo-30-Streit: Kantonspolizei ergreift rechtliche Schritte gegen die Stadt / Beitrag vom April 2024
Es kommt zum Konflikt zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich. Auslöser dafür ist die Absicht der Stadt, Tempo 30 auf der Seestrasse in Wollishofen einzuführen. Wie der Regierungsrat in einer am Donnerstag publizierten Antwort auf eine Anfrage der Kantonsräte Marcel Suter (SVP) und Fabian Müller (FDP) bekannt gab, werden rechtliche Schritte dagegen ergriffen. Die «NZZ» berichtete zuerst darüber.
Die Stadt Zürich hat zwar die Kompetenzen, die Signalisation auf dem Stadtgebiet selbst zu bestimmen. Sie kann also Tempo 30 einführen. Die kantonale Signalisationsverordnung schreibt aber vor, dass es eine Zustimmung der Kantonspolizei brauche, wenn die Änderung auch Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebiets beeinflusst. Wie das Sicherheitsdepartement von Mario Fehr (parteilos) in der Antwort mitteilt, sei keine Zustimmung eingeholt worden.
Kantonspolizei geht gegen Signalisationsänderung vor
«Aus Sicht des Regierungsrates hätte ein solches Gesuch um Zustimmung vorliegend zwingend erfolgen müssen», heisst es in der Antwort des Regierungsrats. Die Kantonspolizei Zürich bestätigt auf Anfrage von ZüriToday, dass sie schon am 17. April Schritte gegen die Signalisationsänderung ergriffen hätte. Ein Sprecher erklärt, dass man beim Stadtrat den Antrag gestellt habe, die Verfügung aufzuheben beziehungsweise für nichtig zu erklären.
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Die Stadt Zürich bleibt beim Standpunkt, dass Höchstgeschwindigkeit auf der Seestrasse auf Tempo 30 reduziert werden soll. Wie das Sicherheitsdepartement auf Anfrage der «NZZ» mitteilt, habe die Signalisation keinen Einfluss auf Durchgangstrassen ausserhalb des Stadtgebiets. Der Verkehr laufe auch mit Tempo 30 flüssig. Diese Annahme stützt sich auf ein Gutachten der Dienstabteilung Verkehr.
(zor)