Sollten sich die Stimmberechtigten an der Urne für die neuen Tagesschulen aussprechen, soll deren Einführung ab dem Schuljahr 2023/24 starten, wie es in einer Mitteilung heisst. Vorgesehen ist, dass diese bis 2031 flächendeckend eingeführt werden.
Zeit reicht nicht aus
Die Zeit zwischen dem Abstimmungstermin und dem Jahresanfang würde nicht ausreichen, um die erforderlichen Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten erledigen zu können, begründet der Stadtrat die beantragte Verschiebung.
Das Problem besteht insbesondere darin, dass den Stimmberechtigten zwei verschiedene Modelle vorgelegt werden: einerseits der ursprüngliche Antrag des Stadtrates, andererseits die von der links-grünen Mehrheit des Gemeinderates ausgebaute Variante. Diese unterscheiden sich in wesentlichen Punkten.
Wie lange soll eine Mittagspause sein?
«Ob der Mittag 80 oder bis zu 100 Minuten dauern soll oder die Kinder nach Unterrichtsschluss während 30 oder 60 Minuten in unentgeltlichen offenen Angeboten zu betreuen sind, hat erhebliche Auswirkungen auf die Organisation», hält der Stadtrat fest und verweist auf die Personalplanung und die Zuweisung von Finanzen.
Im Jahr 2018 hatten die Zürcherinnen und Zürcher die zweite Phase des Pilotprojekts «Tagesschule 2025» genehmigt. Ende 2022 endet diese Projektphase. Die neue Verordnung sollte deshalb ursprünglich - sofern die definitive Einführung der Tagesschulen an der Urne auf Zustimmung stösst - auf 1. Januar 2023 in Kraft treten.
(osc/sda)