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Stadt Zürich

Neue Fahr-App in Zürich will günstiger als Uber sein

Bolt

Neue Fahr-App will Uber und Taxis in Zürich den Rang abfahren

30.04.2024, 12:10 Uhr
· Online seit 30.04.2024, 11:47 Uhr
In der App «Bolt» konnten bislang E-Scooter und E-Bikes gemietet werden. Neu stellt die Mobilitäts-App auch einen Fahrdienst zur Verfügung. Dieser soll günstiger sein als Uber.
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Um sich in Zürich ohne eigenes Auto oder Velo fortzubewegen, gibt es zahlreiche Optionen. Die Aufschrift «Bolt» war bisher nur auf E-Scootern und E-Bikes zu lesen. Diese konnten über die App gebucht werden.

Besserer Service geplant

Ab Dienstag bietet Bolt in Zürich aber auch Fahrtenvermittlungen an – das kennt man bereits von Uber. Bolt wolle auf dem Markt der stille Player mit besserem Service sein, verspricht Patrick Frei, Country-Manager Schweiz gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Aktuell ist Bolt in 500 Städten aktiv. Das amerikanische Pendant Uber ist in über 10'000 Städten tätig. Bisher haben sich in Zürich zwischen 400 und 600 Fahrerinnen und Fahrer bei Bolt registriert, so Frei. Im Gegensatz zu Uber soll Bolt rund fünf Prozent günstiger sein. Im Vergleich zum traditionellen Taxi soll die Preisersparnis zwischen 20 und 50 Prozent liegen. Zugelassene Taxis gibt es im Kanton Zürich übrigens rund 4000.

Keine Taxibewilligung nötig

Dass Bolt noch günstiger als Uber sein könne, erklärt Frei damit, dass die Vermittlungsprovision tiefer ist. Bei Uber müssten die Fahrerinnen und Fahrer 25 Prozent des Fahrtpreises dem Konzern abgeben. Bei Bolt seien es 20 Prozent.

Wer für Bolt fahren will, muss sich kantonal registrieren lassen. So will es das neue Taxigesetz. Eine Taxibewilligung ist aber nicht nötig. Die Personen benötigen lediglich einen Fahrausweis und ein Auto. Ähnlich wie bei Uber müssen die Fahrzeuge nicht speziell gekennzeichnet werden.

Fahrerinnen und Fahrer arbeiten selbstständig

Wer den Dienst bucht, sieht das Nummernschild des Fahrzeugs in der App. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen ausserdem eine Plakette hinter die Windschutzscheibe legen; diese erhalten sie von den Behörden bei der Registrierung.

Das Unternehmen ist weiter keine Arbeitgeberin, sondern lediglich eine Vermittlungsplattform. Somit müssen sich alle Fahrerinnen und Fahrer als «Selbstständigerwerbende» anmelden und Versicherungsabgaben und AHV-Beiträge selber entrichten.

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(roa)

veröffentlicht: 30. April 2024 11:47
aktualisiert: 30. April 2024 12:10
Quelle: ZüriToday

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