Quelle: TeleZüri / Archivvideo vom 09.11.2021
Nach einer Polizeikontrolle in Zürich flüchtete ein Autofahrer mitten durch die Stadt. Der damals 27-Jährige war zuvor auf der Zürcherstrasse in Richtung Dietikon unterwegs. Mit der Leuchtschrift «Stop Polizei» wollten Beamte den Schweizer zum Anhalten auffordern, plötzlich beschleunigte er. Dies geschah am Nachmittag des 9. Novembers 2021.
Nun steht der Fluchtfahrer vor Gericht. Sein Verteidiger spricht von einer Kurzschlussreaktion. Denn der Fahrer ist vorbestraft wegen mehrerer Drogendelikte und hatte im Auto 1,9 Kilogramm Marihuana und Haschisch dabei. Sein Verteidiger sagt laut «Tagesanzeiger», dass die Kontrolle «kein Zufall» war.
Fahrer versuchte Polizisten abzudrängen
Die Flucht zog sich durch Altstetten und Albisrieden. Dabei raste der Fahrer mit über 80 km/h durch eine 30er-Zone, benutzte das Trottoir und überfuhr Rotlichter. Ein Zivilpolizist versuchte mit einem Auto, den 27-Jährigen zu stoppen. Dabei hat der Fluchtfahrer den Beamten abgedrängt. Weil er beim Manöver damit rechnen musste, dass der Polizist in Bäume oder dergleichen prallt, habe er seinen Tod in Kauf genommen, so der Vorwurf.
Am Ende kam der 27-Jährige selbst von der Strasse ab und prallte in die Bäume einer Allee. Er kam zwischen den Wohnhäusern an der Triemlistrasse zu stehen.
Der Staatsanwalt spricht von einer absolut waghalsigen Fahrt tagsüber durch die Stadt. Er fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter Tötung, Gefährdung des Lebens und weiterer Delikte. Zudem sei das Ende des Unfalls kein Unfall gewesen, weil dies ein bewusst verursachtes Ereignis sei.
Täter spricht von «Riesendummheit»
Der Antrag von sieben Jahren macht den Verteidiger laut Zeitungsbericht fassungslos. Zudem sei der Tötungsvorwurf lebensfremd und konstruiert. Der mutmassliche Täter spricht laut «Tagi» von einer «Riesendummheit», die er bereue. Auch er bestreitet den Tötungsvorwurf. Wegen der Drogen sei er in Panik gewesen und habe schlecht reagiert.
Weil sich das Bezirksgericht nicht imstande sieht, ein Urteil zu fällen, soll die Kantonspolizei nun ein unabhängiges Gutachten erstellen. Dabei werde das Geschehen am Schluss der Flucht nochmals analysiert. Bis dieses Gutachten vorliegt, ist die Verhandlung unterbrochen.
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