Feminizid

Mann tötet Freundin in Au-Wädenswil: 15 Jahre Haft und Landesverweis

12.09.2023, 08:57 Uhr
· Online seit 12.09.2023, 06:23 Uhr
Am Zürcher Obergericht hat die am Dienstag angesetzte zweitinstanzliche Verhandlung über das Tötungsdelikt von Au-Wädenswil ZH nicht stattgefunden: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben ihre Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Horgen zurückgezogen.

Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 28. Juli 2019

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Damit dürfte das Horgener Urteil rechtskräftig werden. Ausstehend sind noch formaljuristische Schritte. So muss das Obergericht den Rückzug der Berufungen nun in einem Entscheid noch offiziell festhalten – und eine Beschwerde dagegen ist nach dem beidseitig erfolgten Rückzug nicht zu erwarten.

Das Bezirksgericht Horgen hatte einen heute 37-Jährigen im Juli 2021 wegen Mordes, mehrfacher Nötigung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von zwölf Jahren an.

Mann schlug mit Champagnerflasche zu

Der Deutsche hatte gemäss erstinstanzlichem Urteil seine ehemalige Partnerin im Juli 2019 in der noch gemeinsam bewohnten Wohnung in Au-Wädenswil im Schlaf ermordet. Er schlug der Frau mit einer vollen Champagnerflasche mehrmals an den Kopf, würgte sie und stach mehrmals mit einem Fleischmesser in ihren Oberkörper.

Diesen Plan hatte der Mann gemäss Staatsanwaltschaft gefasst, nachdem er erfahren hatte, dass eine Ex-Partnerin eine neue Beziehung eingegangen war. Sie plädierte deshalb im Juli 2021 vor dem Bezirksgericht in Horgen auf Mord und forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren gefordert.

Brutal, kaltblütig und skrupellos

Die Verteidigung sprach hingegen von einer ungeplanten, spontanen Tat und damit von einer milder zu bestrafenden vorsätzlichen Tötung. Sie sah eine Freiheitsstrafe von zehn Jahre und drei Monaten sowie eine Landesverweisung von acht Jahren für den grundsätzlich geständigen Mann als angemessen an.

Nach dem Rückzug der Berufungen bleibt es bei der Einschätzung des Bezirksgerichts Horgen. Dieses hatte die Tat als Mord qualifiziert. Der Mann sei brutal, kaltblütig und skrupellos vorgegangen, er habe aus Eifersucht, Rache und Verzweiflung gehandelt.

Zuvor hatte sie ihm mitgeteilt, dass sie sich in einen anderen Mann verliebt habe und sich von ihm trennen wolle. An jenem frühen Sonntagmorgen im Juli 2019 betrat der Beschuldigte das Schlafzimmer der Frau, in der Hand eine Champagnerflasche.

(sda/gin)

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veröffentlicht: 12. September 2023 06:23
aktualisiert: 12. September 2023 08:57
Quelle: ZüriToday

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