Am frühen Abend des 3. März 2022 meldete sich ein Anwohner bei der Polizei, weil aus seiner Nachbarswohnung in Zürich-Altstetten Hilferufe und Geräusche eines heftigen Streits dringen würden.
Die Beamten trafen in der Wohnung schliesslich auf den lebensbedrohlich verletzten 58-Jährigen. Der Täter war geflüchtet. Das Opfer erlag sechs Tage später im Spital seinen Verletzungen.
Joint für Angreifer gedreht
Fünf Tage nach dem Angriff konnte die Polizei einen Verdächtigen festnehmen, den 39-jährigen Iraner, der nun wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt ist. Gemäss Anklage hatte das Opfer kurz vor dem Angriff einen Joint für den mutmasslichen Täter gedreht.
Der 39-jährige Beschuldigte fragte dabei gemäss Anklageschrift, wo sein Joint bleibe. Als der 58-Jährige geantwortet habe, es dauere noch, habe der Beschuldigte zu einer Holzkeule gegriffen, wie sie in der Gymnastik verwendet werden.
Mit dieser Keule habe er dem Älteren mehrmals gegen den Kopf geschlagen. Zudem traktierte er das Opfer gemäss Anklage mit Tritten und Faustschlägen. Der Mann erlitt schwerste Kopfverletzungen sowie Verletzungen am Oberkörper, an denen er schliesslich starb.
15 Jahre Landesverweis
Das verlangte Strafmass will die Staatsanwaltschaft erst beim Prozess bekannt geben. Für vorsätzliche Tötung sind Freiheitsstrafen zwischen fünf und zwanzig Jahren möglich. Während des Vollzugs soll der Mann gemäss Anklage eine ambulante Therapie absolvieren.
Die Anklage verlangt auch einen Landesverweis von 15 Jahren für die Schweiz und den gesamten Schengenraum.
In Notwehr verteidigt
Ganz anders als die Anklage schilderte der Verteidiger die Vorgänge. Sein Mandant sei von dem älteren Mann angegriffen worden und habe sich in Notwehr verteidigt. Er habe zugegeben, dass er mit den Fäusten zugeschlagen habe, Keulenschläge oder Fusstritte jedoch verneint. Die Hirnblutung sei begünstigt worden durch Blutverdünner, die der Geschädigte einnehmen musste.
Der Beschuldigte räume selbst ein, er habe überreagiert. Er sei deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu einer milden Freiheitsstrafe zu verurteilen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen, sagte der Verteidiger. Sie wäre «ein absolutes Trauma» für seinen Mandanten.
Anklage und Verteidigung waren sich einig, dass eine ambulante Therapie angeordnet werden solle. Laut Psychiatrischem Gutachten leidet der Mann an einer Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, dissozialen und paranoiden Anteilen. Zudem war er alkohol- und drogenabhängig. Das Urteil wird am späten Freitagnachmittag erwartet.
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