Seit 1. Juli gilt in der Stadt Zürich ein neues Verbot: Durfte bis dahin ein Gastwirtschaftslokal an einer Reklameanlage für eine Biermarke werben, ist seither das Anbringen von neuen derartigen «Biersigneten» an den Fassaden von Restaurants und Bars verboten.
Wegen Verantwortungspflicht
Diese Anpassung der VARöG, den Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund, begründete der Stadtrat damit, dass die Stadt punkte Suchtmittelprävention und Jugendschutz eine Verantwortung trage und mit gutem Beispiel vorangehen müsse.
Über diese Reglementierung ärgerten sich die Bürgerlichen. «Solche Signete gehören seit langer Zeit zum Stadtbild», sagte Susanne Brunner (SVP). Mit dem Verbot werde die Wirtschafts- und Werbefreiheit eingeschränkt. Es handle sich um einen Schnellschuss des Stadtrates.
Verbot sei nicht gerechtfertigt
Für die Freisinnigen gibt es für das Verbot keine nachvollziehbare Begründung: So sei kein kausaler Präventionseffekt belegbar, meinte Dominique Zygmont (FDP). Zudem sei ja auch die Nachfrage nach derartigen Schildern gering, sodass sich allgemeines Verbot gar nicht rechtfertige.
«Prävention geht vor»
Auch andere Parteien setzten hinter das Werbeverbot ein Fragezeichen. Es gebe kleinere Kneipen, gerade am Rande der Stadt, die finanzielle Hilfe von Brauereien benötigten, sagte etwa Nicole Giger. Und auch der Stadtrat zeigte sich bereit, die Postulate zur Prüfung entgegenzunehmen.
Grüne und AL sahen hingegen nicht ein, weshalb es in der Stadt mehr Werbung für Alkohol geben soll. Prävention müsse vorgehen. Sie blieben aber in der Minderheit; das FDP-Postulat wurde mit 90 zu 22 Stimmen an den Stadtrat überwiesen, jenes der SVP mit 67 zu 37.
(sda/hap)