4600 Solaranlagen, je rund 2300 Wärmepumpen und Erdsonden-Anlagen, 400 Fernwärmeanschlüsse und einige Dutzend E-Ladestationen wurden seit Januar 2023 im sogenannten Meldeverfahren behandelt.
Dass das Meldeverfahren so oft genutzt werde, sei erfreulich, wird Baudirektor Martin Neukom (Grüne) in einer Mitteilung vom Dienstag zitiert. Mit diesem vereinfachten Vorgehen sei der Umstieg auf erneuerbare Energien für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vereinfacht worden.
Solche Projekte müssen im Kanton Zürich kein Baubewilligungsverfahren mehr durchlaufen, sondern lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Ordnet die Gemeinde innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges an, kann das Vorhaben gebaut werden. Die Baudirektion betonte, dass übergeordnete Interessen auch mit dem vereinfachten Verfahren gewährt bleiben würden.
In Kernzonen und bei denkmalgeschützten oder ortsbildgeschützten Objekten ist das einfache Meldeverfahren nicht möglich. Erdsonden benötigen zudem weiterhin eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung und Wärmepumpen einen Lärmschutznachweis.
(sda/hap)