Der Tod der 30-jährigen Fulya Demir erschütterte im vergangenen Herbst die Schweiz. Am Abend des 13. Oktober wurde sie vor ihrer Haustüre erstochen. Die Kurdin hinterlässt zwei Kinder im Alter von neun und sieben Jahren. Als dringend tatverdächtig gilt ihr 47-jähriger Ehemann.
Eine gemeinsame Recherche von «Watson» und der SRF-«Rundschau» zeigt nun: Der Mann war polizeilich bekannt und vorbestraft. Bis kurz vor der Tat musste er eine einjährige Gefängnisstrafe absitzen. Verurteilt wurde er wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, räuberischer Erpressung, Sachbeschädigung sowie versuchter Nötigung. Laut Bundesgerichtsurteil hatte der Mann bereits früher eine Frau belästigt und gedroht, er werde sie, ihren Partner und ihre Eltern umbringen.
Ehemann durfte Wohnung nicht betreten
Laut dem nahen Umfeld von Fulya Demir befand sich das Paar in Scheidung; die Ehe kriselte schon vor dem Gefängnisaufenthalt ihres Mannes. Eine Nachbarin habe von heftigen Streitereien berichtet. Im Mai 2021 bedrohte er seine Frau aus dem Gefängnis. Daraufhin kam er vom offenen in den geschlossenen Vollzug. Am 25. September 2021 kam er frei. Gemäss Anordnungen im Scheidungsverfahren durfte er die eheliche Wohnung nach seiner Freilassung nicht betreten.
Trotzdem ging er am 9. Oktober zur Wohnung seiner Frau in Altstetten. Laut Erzählungen soll er dort versucht haben, ins Schlafzimmer zu schauen und demolierte dabei einen Rollladen. Fulya Demir rief die Polizei, doch der Mann flüchtete. Er bekam daraufhin ein Kontakt- und Rayonverbot. Die Frau beruhigte dies allerdings nicht. Familienangehörige schildern gegenüber «Watson» und der «Rundschau», dass sie nach dem Vorfall grosse Angst hatte. Vier Tage später war sie tot.
Schwere Vorwürfe gegenüber Polizei
Fulya Demirs Familie erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Polizei. Diese schreibt, es sei «aufgrund der vorhandenen Informationen, des Verhaltens, der Aussagen und der Kooperationsbereitschaft des Tatverdächtigen mit den Behörden sowie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich» gewesen, weiterreichende Massnahmen auszusprechen.
Der Ehemann stellte sich nach der Tat der Polizei und befindet sich seitdem in einem Zürcher Gefängnis in Haft. Die gemeinsamen Kinder wurden bereits früher fremdplatziert. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.