Zu den acht Rappen für die eigentliche Energie gibt es neu fünf Rappen für den so genannten Herkunftsnachweis, der die Produktionsart der Energie belegt, wie ewz am Dienstag mitteilte. Dieser Beitrag richtet sich nach den Marktpreisen und wird regelmässig angepasst. Zusätzlich zur höheren Einspeisevergütung beschloss das ewz noch weitere Solarstrom-Fördermassnahmen.
Geld für die Asbestsanierung
Voraussichtlich ab Februar 2023 wird das ewz Förderbeiträge ausschütten, um Dächer für den Bau von Solarzellen statisch aufzurüsten. Dazu soll es auch Geld für eine Asbestsanierung am Dach geben. Auch die Dachbegrünung und die Ausrichtung der Flächen zur Winterstromproduktion sollen Geld aus dem Fördertopf erhalten.
Zudem bietet ewz neu ein «Rundum-sorglos-Paket» für Besitzerinnen und Besitzern von Immobilien, deren Dach über 500 Quadratmeter gross ist. Die Immobilienbesitzenden sollen das Dach für Solarzellen zur Verfügung stellen, das ewz will den Rest erledigen.
Viermal mehr Solarstrom bis 2030
Diese Fördermassnahmen sind Teil der städtischen Photovoltaik-Strategie, die im September 2021 beschlossen wurde. Diese gibt vor, dass die Stadt Zürich bis 2030 das Vierfache an Solarstrom produzieren will, auf städtischen Gebäuden soll es gar das Fünffache werden.
(joe)