Handy als Ablenkung

Stadt Zürich haftet nicht für Unfall zwischen Tram und Fussgänger

· Online seit 16.06.2022, 13:42 Uhr
Im Februar 2019 ist es zu einem schweren Unfall gekommen – ein Mann wurde von einem Tram erfasst und schwer verletzt. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Mann selbst dafür haften muss, da er den Blick auf sein Handy gerichtet hatte und auf den Gleisbereich getreten ist.
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Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt. Er hätte seinen Blick vom Mobiltelefon abwenden und nach beiden Seiten Ausschau halten sollen, bevor er losgelaufen sei. Stattdessen habe er nicht einmal ein Mindestmass an Sorgfalt walten lassen. Dies schreibt das Bundesgericht im veröffentlichten Urteil.

Das verkehrswidrige und sehr unvorsichtige Verhalten des Mannes sei der Hauptgrund des Unfalls. Die Stadt Zürich hafte deshalb nicht, weil sie sich auf den so genannten Entlastungstatbestand berufen könne. Grundsätzlich würden die Eisenbahnunternehmen zwar für Personen- und Sachschäden haften, die auf die «charakteristischen Risiken» des Betriebs einer Eisenbahn zurückzuführen seien.

Dieser Grundsatz werde laut Bundesgericht jedoch aufgehoben, wenn das Verhalten einer geschädigten Person die Hauptursache des Unfalls sei. Gemäss Strassenverkehrsgesetz habe ein Tram Vortritt vor den Fussgängern. Wenn eine Person elementarste Sorgfaltspflichten missachte oder sich äusserst unvorsichtig verhalten, liege ein grobes Verschulden vor.

Handy als Ablenkung schlechthin

Das Zürcher Bezirks- und anschliessend auch das Obergericht hatten entschieden, dass die Stadt für den Unfall hafte. Die Erstinstanz hielt unter anderem fest, der über sein Handy gebeugte Fussgänger gehöre unterdessen zum städtischen Strassenbild. Das Mobiltelefon sei die Ablenkung unserer Zeit schlechthin, gibt das Bundesgericht die Ausführungen des Bezirksgericht wieder.

Es sei deshalb damit zu rechnen, dass solche Fussgänger achtlos die Strasse betreten würden. Dieses Verhalten weiche nicht massgeblich vom zu erwartenden normalen Geschehen ab. Das Zürcher Gericht wollte das Verhalten des verunfallten Mannes lediglich bei der Schadensbemessung berücksichtigen.

(joe/sda)

veröffentlicht: 16. Juni 2022 13:42
aktualisiert: 16. Juni 2022 13:42
Quelle: ZüriToday

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