Erb-Puff

Partnerin von Petite-Fleur-Besitzer kämpft vor Gericht

· Online seit 29.11.2023, 21:45 Uhr
Seit September leuchtet die Schrift «Petite Fleur» nicht mehr am ersten Bordell der Schweiz. Nun ist der Erb-Streit um das Gebäude im Zürcher Quartier Wollishofen entfacht. Die Partnerin des verstorbenen Besitzers kämpft in Südafrika vor Gericht – bis jetzt chancenlos.

Quelle: So wurde 1998 die Eröffnung des Petite Fleurs vorbereitet. / Archiv TeleZüri

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1998 wurde in Zürich das erste legale Bordell in der Schweiz eröffnet – das «Petite Fleur». Seit September sind die Türen für immer geschlossen. Nun soll das Gebäude verkauft werden, weil die Erbengemeinschaft, der das Haus gehört, nicht mit einem Etablissement in Verbindung gebracht werden will. Die Partnerin des verstorbenen Besitzers erhebt Anspruch auf das Gebäude und kämpft in Südafrika vor Gericht.

Keinen Kontakt mit Erben

Der Verstorbene lebte seit über 30 Jahren in Südafrika. Seine Partnerin, Pearl Walsh, lernte er 2016 kennen. Seit 2019 waren sie verlobt, doch zur Hochzeit kam es nie. «Der Termin stand bereits, doch dann erkrankte er an Prostatakrebs. Im Spital steckte er sich schliesslich mit Corona an, woran er im Frühling 2020 starb», so Walsh gegenüber «Blick».

Auch wenn es nicht zur Eheschliessung gekommen ist, ist die 50-Jährige davon überzeugt, dass ihr etwas zusteht – mindestens ein Viertel des Gebäudes. Die Erben, sieben Kinder und eine Ex-Frau, wollen jedoch davon nichts wissen. Seit dem Tod ihres Partners haben sie den Kontakt zu ihr abgebrochen.

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Rechtliche Schritte eingeleitet

Das liess die Südafrikanerin nicht auf sich sitzen und leitete ein Jahr nach dem Tod ihres Partners rechtliche Schritte ein. Insgesamt standen 20 beklagte Parteien auf Walshs Liste. Darunter Erben und deren Anwälte, die beiden Willensvollstrecker in der Schweiz und Südafrika, deren Mitarbeiter sowie ein Mitarbeiter des für die Testamentseröffnung zuständigen Bezirksgerichts.

Am 25. November 2021 fand die erste Anhörung statt – die Klage wurde zwei Monate später abgewiesen. Darauf folgten vier weitere Gerichtstermine. «Sollte das Petite Fleur verkauft werden, ohne dass es als Teil des Vermögenswertes des Nachlasses in Südafrika deklariert wird, begehen die Testamentsvollstrecker und Treuhänder internationalen Steuerbetrug», ist Walsh der Meinung.

Schweizer Gesetz ist Schweizer Gesetz

Willensvollstrecker Ernst Alfred Widmer weist diese Anschuldigungen zurück, denn Walsh sei weder im Testament, noch in einem der Treuhandfonds als Begünstigte aufgeführt. «Da der Verstorbene seinen Nachlass dem Schweizer Recht unterstellt hat und er Frau Walsh weder geheiratet noch im Testament aufgeführt hat, steht ihr nichts zu», führt der Anwalt gegenüber «Blick» aus.

Im Gegensatz zur Schweiz existiere in Südafrika das Konzept der eingetragenen Lebenspartnerschaft. «Da der Nachlass jedoch nach Schweizer Recht geregelt wird, tut das im vorliegenden Fall aber nichts zur Sache», so Widmer.

Doch Walsh gibt nicht auf. Eine weitere Anhörung sei auf den 5. Februar 2024 angesetzt.

veröffentlicht: 29. November 2023 21:45
aktualisiert: 29. November 2023 21:45
Quelle: ZüriToday

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