Zürich

Nach Fackelwurf beim Zürcher Fussballderby: Gericht verurteilt FCZ-Anhänger zu Haftstrafe

Fangewalt

Gericht verurteilt FCZ-Fackelwerfer (23) zu Haftstrafe

19.03.2024, 12:17 Uhr
· Online seit 19.03.2024, 10:14 Uhr
Ein 23-jähriger Fussballanhänger musste sich Dienstagmorgen vor dem Bezirksgericht Zürich wegen eines Fackelwurfs verantworten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe von 17 Monaten und einer Busse.

Quelle: TeleZüri / Oliver Spieser / ZüriToday / Linus Bauer

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Der Vorfall geschah beim Stadtzürcher Fussballderby FC Zürich gegen GC am 23. Oktober 2021 im Stadion Letzigrund. Rund 60 FCZ-Anhänger stürmten nach Spielende auf den Platz und in Richtung des GC-Fansektors.

Laut der Staatsanwaltschaft wurden dabei brennende Seenotrettungsfackeln in Richtung der GC-Fans geworfen. Diese werden bis zu 2000 Grad Celsius heiss und können schwere Verbrennung verursachen. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten.

Der FCZ-Chaot gab den Fackelwurf zu. Er habe aber niemanden verletzen wollen, sagte er vor Gericht. Laut seinem Anwalt landete die Fackel auf der Tartanbahn vor dem GC-Fansektor. Dort habe gar niemand verletzt werden können. Deshalb forderte der Anwalt einen Freispruch für den 23-Jährigen.

17 Monate bedingt für FCZ-Chaot

Dem kam das Bezirksgericht Zürich aber nicht nach. Es verurteilte den 23-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verurteilte muss also nur ins Gefängnis, wenn er sich innerhalb der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt er eine Busse von 200 Franken und muss die Verfahrenskosten in der Höhe von mehr als 3000 Franken übernehmen. Das Gericht beurteilte den Fackelwurf, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, als versuchte schwere Körperverletzung.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.

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(oeb/sda)

veröffentlicht: 19. März 2024 10:14
aktualisiert: 19. März 2024 12:17
Quelle: ZüriToday

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