Winterthur

Mit gefälschter Lohnabrechnung zum Kredit: Dentalassistentin verurteilt

· Online seit 03.04.2024, 05:34 Uhr
Der Plan war simpel, den alten Konsumkredit mit einem neuen ablösen. Weil sie aber zu wenig verdienten, fälschten zwei Freundinnen Lohnabrechnungen. Doch der Schwindel flog schnell auf. Eine Dentalassistentin wurde nun verurteilt.
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Was tun, wenn der Konsumkredit von 10'000 Franken ausläuft und das Geld für eine Rückzahlung nicht reicht? Zwei Freundinnen heckten deshalb einen Plan aus. Die jungen Frauen, eine Modeverkäuferin und eine Dentalassistentin, wollten den Kredit der Verkäuferin mit einem neuen Kredit bei der Bank-now ablösen.

Das Problem: Die Dentalassistentin war noch in der Ausbildung und verdiente lediglich 500 Franken. Viel zu wenig für einen Kredit von 14'000 Franken. Deshalb fälschten die Freundinnen kurzerhand drei Lohnabrechnungen. Die Dentalassistentin gab an, ebenfalls für das Modeunternehmen New Yorker zu arbeiten und monatlich 3600 Franken zu verdienen. So geht es aus dem Strafbefehl hervor, welchen ZüriToday einsehen konnte.

Kreditantrag zurückgezogen

Die Dentalassistentin reichte die gefälschten Lohnabrechnungen dann zusammen mit dem Kreditantrag bei der Bank-now ein. In der Hoffnung, dass die Bank die Echtheit der Lohnunterlagen nicht weiter prüfe.

Als der Bankkundenberater dann doch noch weitere Unterlagen einforderte, fühlte sich die Frau ertappt und zog dann den Kreditantrag zurück. Die Bank gab ihr folglich auch keinen Kredit. Bank-now entstand also kein Vermögensschaden. Wie genau die Bank respektive die Polizei und Staatsanwaltschaft der Betrügerin auf die Schliche kam, ist nicht bekannt.

1800 Franken Geldstrafe

Die junge Frau wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland per Strafbefehl wegen versuchtem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt.

Das Verdikt: eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Aufkommen muss die Dentalassistentin ausserdem für die Verfahrenskosten von 800 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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veröffentlicht: 3. April 2024 05:34
aktualisiert: 3. April 2024 05:34
Quelle: ZüriToday

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