Zürich

Migros-Kundin (31) wegen Bschiss beim Self Scanning im Glatt verurteilt

Happige Strafe

Migros-Kundin (31) wegen Bschiss beim Self Scanning im Glatt verurteilt

05.05.2023, 11:01 Uhr
· Online seit 05.05.2023, 10:47 Uhr
Ihr Einkaufswagen hatte einen Wert von über 1323 Franken, eingescannt hat sie aber nur rund 40 Franken: Ein Gericht verurteilte eine Frau wegen versuchten Diebstahls im Glattzentrum zu einer Geldstrafe. Die 31-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
Anzeige

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 bei einem Einkauf im Migros im Glattzentrum. Die 31-jährige Frau benutzte ein Subito-Gerät, mit dem man seine Einkäufe eigenständig einscannt. Über 100 Produkte packte sie in ihren Einkaufswagen, darunter teure Bio-Entrecôtes, Rindsplätzli und Hobelfleisch, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung». Gescannt habe sie allerdings nur neun Produkte.

Personal fängt die Kundin ab

Als es ans Zahlen ging, wollte die Frau ihren Einkauf an der Rückgabestation abschliessen. Das System wählte sie allerdings für eine Stichprobenkontrolle aus. Die Frau sei dann, ohne sich beim Personal zu melden, zu einer Self-Checkout-Kasse gegangen, um die neun zuvor gescannten Produkte nochmals zu erfassen. Dabei ist die Frau vom Personal abgefangen und kontrolliert worden.

Die Schweizerin erklärt ihren Einkauf vor Gericht so, dass die neun gescannten Produkte für ihre Mutter gedacht waren. Die übrigen Produkte wollte sie anschliessend bei einer bedienten Kasse bezahlen. Die Anklage andererseits beruft sich auf einen Ladendetektiv, der beobachtet habe, wie die Frau ihren Einkaufswagen so umgeräumt habe, dass man die teureren Produkte von aussen nicht sehen kann. Ausserdem fällt der 31-Jährigen zur Last, dass sie sich für die Stichprobenkontrolle nicht beim Verkaufspersonal gemeldet hat.

Angeklagte wird vor Gericht emotional

Die Angeklagte behauptet jedoch das genaue Gegenteil. Sie sei für die Kontrolle direkt zu einer Aufsichtsperson gegangen und habe diese angesprochen. Videoaufnahmen sollen dem jedoch widersprechen, das Gerichtet bewertet die Aussagen deshalb als falsch.

Wegen versuchtem Diebstahl setzte es für die Frau eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 70 Franken (3150 CHF) ab. Zudem muss sie Gerichts- und Untersuchungskosten von 3700 Franken bezahlen. Nach dem Schuldspruch und während der ganzen Gerichtsverhandlung sei die Frau immer wieder emotional geworden. «Ich weiss, wie es war» und «das lasse ich nicht auf mir sitzen» habe sie zum Schluss gerufen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(lba)

veröffentlicht: 5. Mai 2023 10:47
aktualisiert: 5. Mai 2023 11:01
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch