Boppelsen

Mieter vergraben 1,5 Tonnen Güsel im Garten und werden gebüsst

18.01.2024, 08:28 Uhr
· Online seit 18.01.2024, 07:02 Uhr
Aus den Augen, aus dem Sinn, dachte sich wohl ein Ehepaar aus Boppelsen. Anstatt den Abfall und Bauschutt bei ihrem Auszug zu entsorgen, vergruben sie diesen auf dem Grundstück. Der Vermieter blieb auf den Räumungskosten sitzen.
Anzeige

«Anfangs haben wir gedacht, es sei nur wenig, aber dann kam immer mehr zum Vorschein», berichtet der pensionierte Akademiker. Der Mann vermietet ein Haus in Boppelsen im Zürcher Unterland und erzählt ZüriToday von einem Fund im Garten.

Ausgezogen und Müll vergraben

Den Fund machte der Senior bei Gartenarbeiten auf dem Grundstück, welches er an eine vierköpfige Familie vermietet hatte. Die Familie war kurz zuvor ausgezogen. In der Böschung kamen nun mehr und mehr Abfälle und illegal entsorgtes Material zum Vorschein – darunter Betonplatten, Plastik, Schaumstoffplatten, diverse Haushaltsabfälle und Teile von Möbeln, total 1,5 Tonnen Material. Die hinterlassenen Schäden an Haus und Garten beliefen sich laut dem Vermieter auf mehrere tausend Franken.

«Ich hoffe, dass uns so etwas nicht wieder passiert.»

«Wir waren etwas blauäugig», sagt der pensionierte Professor rückblickend. Eine Kaution hatte er von den Mietern nämlich nicht verlangt. Heisst, er musste für die Räumungskosten aufkommen. In Zukunft werde er eine Kaution verlangen und bei der Mieterauswahl genauer hinschauen.

Von den Müll-Mietern ist er vor allem enttäuscht. «Das rücksichtslose Verhalten ärgert mich mehr als das verlorene Geld». Für die Zukunft hofft der geprellte Vermieter, dass ihm so etwas nicht noch einmal passiert. «Man sieht dies den Augen der Menschen halt nicht an, wie sie sind.»

Geldstrafe und Busse

Die Staatsanwaltschaft verurteilt das Ehepaar vor kurzem per Strafbefehl wegen Sachbeschädigung und Übertretung des Umweltschutzgesetzes. Das Verdikt: je 1000 Franken Busse, dazu Geldstrafen. Die Ehefrau wurde zu 40 Tagessätzen à 40 Franken, der Ehemann zu 40 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt.

Die unterschiedlichen Höhen der Tagessätze hängen mit der Höhe des Einkommens zusammen. Die Anzahl Tagessätze bildet das Verschulden ab. Ebenfalls berappen muss das Ehepaar die Verfahrensgebühr von je 400 Franken. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 18. Januar 2024 07:02
aktualisiert: 18. Januar 2024 08:28
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch