Knatsch am Seebecken

Lieferdienst bringt Alkohol an den See, Standbetreiber schäumen

10.10.2022, 09:47 Uhr
· Online seit 13.06.2022, 06:52 Uhr
Wer am Zürcher Seeufer einen Stand betreiben möchte, hat viele Regeln zu befolgen. Eine davon ist das Verbot, Alkohol zu verkaufen. Das nutzt ein fliegender Händler aus.
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Wenn in Zürich die Temperaturen steigen, lockt das Seeufer wieder unzählige Badegäste an. Wer zwischendurch Hunger oder Durst verspürt, findet an den Verkaufsständen fast alles, was das Herz begehrt. Die Stände dürfen nämlich keinen Alkohol verkaufen.

Wie der Tagesanzeiger berichtet, sind nun sogenannte Cargovelos an der Seepromenade unterwegs. Die Fahrzeuge der Firma Easidelivery liefern Artikel, welche die Kundschaft per App bestellt hat. Das sind alkoholische Getränke, Softdrinks Snacks und Glace zu Kiosk-Preisen.

Sehr zufrieden mit der Entwicklung

Das Start-Up aus Zug liefert seit dem Frühling 2021 in Zug aus. Wie Michael Rinderli, Mitgründer und Verwaltungsratspräsident der Easi AG gegenüber der Zeitung sagt, wolle man in Zürich dieses Jahr richtig durchstarten. Zudem sei man sehr zufrieden mit der Entwicklung. In Zahlen gesprochen bedeutet dies: Die App zählt laut Rinderli inzwischen 6000 Benutzerinnen und Benutzer in Zürich und Zug.

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Keine Freude am Start-Up aus Zug haben die Standbetreiber. Ihnen stösst nicht nur der Erfolg der neuen Konkurrenz sauer auf. Anders als die Velokuriere müssen sie für ihren Standplatz zahlen. Um einen Verkaufsstand betreiben zu dürfen, brauchts eine Bewilligung. Derzeit gibt es 13 offizielle Verkaufsstellen am Seeufer. Je nachdem, wo der Stand genau steht, sind pro Monat 300 bis 400 Franken Gebühren fällig. Die Bewilligungen sind begehrt. Derzeit sind alle Zonen belegt. Die Stadtpolizei führt eine Warteliste.

Nicht illegal

Auch René Wohlgemuth, der seit 36 Jahren einen Stand am Zürichhorn betreibt, klagt über die Konkurrenz der «fliegenden Verkäufer». Verschiedene Standbetreiber hätten die Velokurriere bei der Polizei gemeldet. Allerdings ist es nicht illegal, online bestellte Waren an den See auszuliefern. Einzig sogenannte Spontanverkäufe aus mitgeführter Ware seien an dieser Örtlichkeit nicht erlaubt und würden gebüsst, sagt die Sprecherin der Stadtpolizei Judith Hödl dem Tagesanzeiger.

veröffentlicht: 13. Juni 2022 06:52
aktualisiert: 10. Oktober 2022 09:47
Quelle: ZüriToday

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