Verurteilung

Klimaaktivist schwänzt Gerichtstermin – Strafbefehl rechtskräftig

06.10.2023, 17:26 Uhr
· Online seit 06.10.2023, 09:03 Uhr
Am Freitag hätten sich zwei Klimaaktivisten vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Einer der beiden zog seine Einsprache jedoch am Vortag zurück, der zweite tauchte zum Prozess einfach nicht auf. Damit sind die Strafbefehle gegen sie rechtskräftig.
Anzeige

Nach einer so genannten «Respektsviertelstunde» des Wartens entschied das Bezirksgericht am Freitagmorgen, die Verhandlung offiziell für beendet zu erklären. Der Stuhl, auf dem der 25-jährige Klimaaktivist hätte Platz nehmen müssen, war leer geblieben.

Damit wird der Strafbefehl gegen den Schaffhauser rechtskräftig. Sein 25-jähriger Mitstreiter, ebenfalls aus Schaffhausen, hatte seinen Rekurs noch in letzter Minute zurückgezogen. Er wurde am Freitagmorgen gar nicht mehr vor Gericht erwartet. Auch sein Strafbefehl ist offiziell rechtskräftig. Beide sind nun wegen Nötigung vorbestraft und erhalten bedingte Geldstrafen von 15 Tagessätzen zu 30 Franken.

Autobahnabfahrt blockiert

Die zwei Aktivisten von «Renovate Switzerland» waren am 19. Juni diesen Jahres an der Blockade der Autobahnabfahrt Bernerstrasse Süd in Zürich-Altstetten beteiligt. Einer der beiden klebte sich dabei die Hand auf dem Boden fest. Die Polizei musste ihn mit Öl ablösen.

Es war das erste Mal, dass gleichzeitig zwei Zürcher Verkehrsachsen zum Erliegen gebracht wurden, denn zur gleichen Zeit blockierte eine zweite «Renovate»-Gruppe die Autobahnabfahrt Sihlhochstrasse der A3.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Diese Doppel-Aktion führte zu einem grösseren Rückstau im Morgenverkehr und zahlreichen verärgerten Pendlerinnen und Pendlern. Zu Handgreiflichkeiten kam es jedoch nicht.

Polizeikosten weiterverrechnen

Die Kantonspolizei nahm vier Aktivistinnen und Aktivisten fest, darunter die beiden Beschuldigten, die Stadtpolizei verhaftete drei Personen. Die Kantonspolizei, die für die Räumung der Bernerstrasse Süd verantwortlich war, kündigte damals an, die Kosten für den Einsatz den Aktivisten zu verrechnen.

Die Verfügung dazu sei inzwischen erlassen worden, hiess es bei der Kantonspolizei auf Anfrage. Allerdings ist sie noch nicht rechtskräftig, die Aktivisten können sie noch anfechten. Geld hat der Kanton bisher also nicht gesehen.

Die Stadt, welche die Blockade bei der A3 räumte, sah von einer Weiterverrechnung bisher ab, weil diese Arbeit ihrer Ansicht nach zum Grundauftrag der Polizei gehöre.

Ob Einsatzkosten für Klimaaktivisten und andere Demonstranten weiterverrechnet werden sollen, sorgt im Kanton Zürich auf politischer Ebene seit längerer Zeit für Diskussionen. Bald kann das Volk darüber entscheiden, in Form der «Anti-Chaoten»-Initiative der SVP sowie einem etwas gemässigteren Gegenvorschlag des Kantonsrats.

(sda/joe)

veröffentlicht: 6. Oktober 2023 09:03
aktualisiert: 6. Oktober 2023 17:26
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch