Wegen Klebeaktionen

Klimaaktivist Max Voegtli muss in Zürich vor Gericht

11.08.2023, 15:18 Uhr
· Online seit 11.08.2023, 15:13 Uhr
Nach der medialen Schelte für seinen Langstreckenflug nach Mexiko wartet zuhause neues Ungemach auf den Klima-Aktivisten Max Voegtli. Wegen Klebe-Aktionen auf einer Strasse und im Kunsthaus steht der 30-jährige bald in Zürich vor Gericht.

Quelle: Mexiko-Reise von Max Voegtli sorgt für Kritik / TeleZüri / Juni 2023

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Ein Schnappschuss vom Flughafen bescherte dem Klimaaktivisten Ende Juni Aufmerksamkeit der unerwünschten Art: Nachdem Voegtli unter anderem an Ostern bei der Blockade der Gotthard-Autobahn beteiligt war und im Zusammenhang mit weiteren Aktionen der Organisation in den Medien auftrat, wurde er am Flughafen wartend von einem anderen Reisenden erkannt und ungefragt fotografiert. Das Bild wurde TeleZüri und ZüriToday zugespielt und sorgte für vorwurfsvolle und teils hämische Reaktionen.

Die Reise führte via Paris nach Mexiko, wie der Klimaschützer damals erklärte. Der Trip sollte rund zwei Monate dauern. Zurück aus Mexiko wird er am Dienstag, 29. August am Bezirksgericht Zürich erwartet. Dort findet die Verhandlung statt, an der es um zwei Aktionen in Zürich geht, an denen er beteiligt gewesen sein soll.

Strassenblockade und Klebeaktion im Kunsthaus

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm laut Strafbefehl vor, sich am Morgen des 14. Oktobers 2022 zusammen mit anderen Aktivisten und Aktivistinnen auf der fünfspurigen Strasse am Utoquai in Zürich festgeklebt zu haben. Die Blockade führte zu grossen Staus im morgendlichen Berufsverkehr.

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Rund einen Monat vorher, am 11. September 2022, soll er sich zusammen mit einer weiteren Person am Holzrahmen des Grossgemäldes «Alpweiden» von Giovanni Segantini im Zürcher Kunsthaus festgeklebt haben. Dabei entstand am Rahmen Sachschaden in der Höhe von rund 2100 Franken.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn für die beiden Aktionen im Oktober 2022 per Strafbefehl unter anderem wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre angesetzt. Zudem sollte er Gebühren von 1500 Franken bezahlen.

Zur Gerichtsverhandlung kommt es, weil Voegtli den Strafbefehl nicht akzeptiert hat.

(sda/lba)

veröffentlicht: 11. August 2023 15:13
aktualisiert: 11. August 2023 15:18
Quelle: ZüriToday

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