Bezirksgericht Zürich

«Killen» geschrieben, aber nicht gemeint – 34-Jährige aus Haft entlassen

11.10.2022, 08:14 Uhr
· Online seit 11.10.2022, 07:17 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Zürich wurde der Fall einer 34-jährigen Schweizerin verhandelt. Die Frau hatte dem Ex-Partner ihrer Nichte Gewalt angedroht und einer Passagierin im Tram Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.
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Im November 2021 hatte die Frau ihrer Nichte in einer Nachricht per Instagram geschrieben, dass sie deren Ex-Partner «killen» würde, falls er an Weihnachten auftauche oder seinen Kindern etwas antun werde. Zwei Tage später drohte sie dem Mann noch selbst, wie die «NZZ» berichtet.

Textnachricht aus dem Kontext gerissen

Einen Monat zuvor habe die 34-Jährige in einem Zürcher Tram bereits einer anderen Passagierin Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und sie «mit einem unschönen Ausdruck für ein weibliches Geschlechtsmerkmal bedacht», wie es im Bericht heisst. Im Dezember 2021 sei die Beschuldigte schliesslich festgenommen worden und sitze seither in Haft.

Die Textnachricht sei aus dem Kontext gerissen, habe sich die Beschuldigte vor Gericht gerechtfertigt. Sie habe dem Mann lediglich mitteilen wollen, dass er aufpassen solle, was er mache. Ob eine Gefahr für die Kinder der Nichte tatsächlich bestand, sei laut Gericht umstritten. Zum Pfefferspray-Einsatz im Tram habe sie ausgesagt, die andere Frau sei aus ihrer Sicht sehr aggressiv auf sie zugekommen. Sie habe Notwehr angewandt.

Frau wird aus Sicherheitshaft entlassen

Der Staatsanwalt habe Antrag auf eine stationäre Massnahme für eine schuldunfähige Person gestellt. Die Verteidigerin habe dagegen Freispruch sowie fast 60'000 Franken Entschädigung für die 294 Tage zu Unrecht erlittener Haft gefordert. Der Antrag auf eine stationäre Massnahme gehe unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit viel zu weit. 

In seinem Urteil habe das Bezirksgericht Zürich die Schuldunfähigkeit der Frau festgestellt und eine ambulante Massnahme mit vorübergehender stationärer Einleitung angeordnet. Die Delikte seien nicht derart gravierend, dass eine stationäre Massnahme angebracht sei. Die Frau werde nun aus der Sicherheitshaft entlassen und dürfe bis zur stationären Einleitung der Massnahme nach Hause.

(osc)

veröffentlicht: 11. Oktober 2022 07:17
aktualisiert: 11. Oktober 2022 08:14
Quelle: ZüriToday

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