Die Gemeinden Regensdorf und Erlenbach haben vor dem Zürcher Verwaltungsgericht möglicherweise einen wegweisenden Sieg errungen. Sie dürfen vom Kanton Geld zurückfordern, das sie zwischen 2006 und 2016 für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen bezahlt haben.
Dabei handelt es sich um Millionen: Im Falle Erlenbach sind es 1,3 Millionen Franken, im Fall Regensdorf sogar 4,2 Millionen, schreibt der Zürcher Unterländer. Die Summe, die der Kanton den Gemeinden schuldet, könnte sich aber noch massiv erhöhen: Würden sich alle 162 Gemeinden dazu entscheiden, vom Kanton Geld zurückzufordern, ergäbe das bis zu 500 Millionen.
Im Detail geht es bei dem Streit um die sogenannten Versorgertaxen. Diese müssen von Eltern bezahlt werden, deren Kind aus erzieherischen Gründen in einem Heim untergebracht wird. Oft können sich Familien solche Ausgaben finanziell nicht leisten. In einem solchen Fall springt dann der Staat ein. Bloss: Bezahlt die Gemeinde oder der Kanton? 2016 entschied das Bundesgericht, dass der Kanton dafür aufkommen muss. Die Gemeinden Regensdorf und Erlenbach haben deswegen Geld zurückgefordert für die Zeit von 2006 bis 2016.
Und vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Kanton hat bis Ende April Zeit, das Urteil weiterzuziehen. (jaw)