Regensdorf

Zürcher Verwaltungsgericht versenkt vorerst den geplanten Surfpark

· Online seit 02.08.2023, 18:46 Uhr
Eine Beschwerde der Gemeinde Regensdorf wegen des geplanten Surfparks wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Einzelne Personen hatten Einsprache gegen das Projekt erhoben. Der Regensdorfer Gemeinderat überprüft einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Quelle: TeleZüri-Beitrag vom 4. Mai 2022

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In Regensdorf hatte die Gemeindeversammlung vor über vier Jahren für die Realisierung der Freizeit- und Erholungsanlage gestimmt. Doch gegen den Surfpark gab es von einzelnen Personen Einsprache, welche vor Gericht Recht bekamen. Die Gemeinde Regensdorf, welche sich für den Bau des Surfparks einsetzt, zog die Sache weiter ans Verwaltungsgericht.

Der langersehnte Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ist nun eingetroffen. Dieses weist die Beschwerde der Gemeinde Regensdorf gegen den ablehnenden Entscheid des Baurekursgerichtes vollumfänglich ab.

Ohne «BZO» kein Surfpark

Was bisher geschah: Die nicht bewilligte Bau- und Zonenordnungs-Revision (BZO), ist zwingend erforderlich, um die Erstellung eines Freizeit- und Erholungsparkes mit Surfanlage zu ermöglichen. Die Gemeindeversammlung hat im März 2019 der erforderlichen Zonenplanänderung deutlich und mit grossem Mehr zugestimmt. Diese ist für die Realisierung der Freizeit- und Erholungsanlage mit Surfpark erforderlich.

Dagegen lehnten jedoch verschiedene Personen Rekurs ein. Das Baurekursgericht kam dann mit seinem Entscheid vom April 2022 zum Schluss, dass «kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Erstellung einer Freizeit- und Erholungsanlage inklusive einer Surfanlage in Regensdorf im Gebiet Wisacher» bestehe.

Jetzt bleibt noch der Gang vors Bundesgericht

Der Gemeinderat hat nach eingehender Prüfung des Urteils des Baurekursgerichtes entschieden, dieses Urteil an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterzuziehen. Und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat nun in seinem aktuellen Entscheid vom Juli die Beschwerde der Gemeinde Regensdorf abgewiesen.

Der Gemeinderat kann diesen Entscheid nun innert 30 Tagen an das Bundesgericht weiterziehen. Er will das Urteil eingehend prüfen und dann darüber entscheiden.

(nib)

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veröffentlicht: 2. August 2023 18:46
aktualisiert: 2. August 2023 18:46
Quelle: ZüriToday

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