Vergünstigungen

Zürcher Seespital zahlt Helsana Geld zurück

· Online seit 02.07.2022, 15:57 Uhr
Für den Ankauf von Prothesen hat das Seespital mit den Standorten Horgen und Kilchberg hohe Vergünstigungen erhalten. Allerdings profitierten weder Kassen noch Patienten davon. Das Spital soll ihnen den vollen Satz verrechnet haben. Nun verpflichtet sich das Spital, der Krankenkassen Geld zurückzuerstatten.
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Ein vor einiger Zeit abgeschlossener Vertrag mit einem Hersteller von Knie- und Hüftprothesen hat es dem Seespital lange erlaubt, Implantate mit hohen Rabatten zu beziehen. Statt den üblichen Listenpreis von 4500 Franken musste das Spital etwa für eine Prothese nur 2700 Franken bezahlen, wie das «SRF-Regionaljournal» berichtet.

Übereinkunft zwischen Spital und Helsana

Solche Verträge zwischen Hersteller und Spitäler stellen nichts Ungewöhnliches dar, doch in diesem Fall fielen der Helsana Unregelmässigkeiten auf. Denn die Rabatte wurden nicht weitergegeben, Versicherer als auch Patientinnen und Patienten mussten den vollen Preis bezahlen. Belohnt wurden stattdessen die Belegärzte, welche das Produkt nutzten. Sie erhielten pro eingesetzte Prothese eine Art Zusatzlohn. Für das Spital lohnte sich das: Es soll dank dem vergünstigten Bezug der Implantate zwischen 2013 und 2019 einen Millionenbetrag eingespart haben.

Auf Nachfragen vonseiten der Helsana reagierte das Spital zunächst mit einem Gutachten. Dies kam daraufhin zum Schluss, dass System sei korrekt, so das Regionaljournal. Die Krankenkasse hat dazu jedoch eine andere Rechtsauffassung und setzte sich durch. Das Seespital unterzeichnete eine Vereinbarung und verpflichtete sich, der Helsana einen Betrag zu überweisen. Wie viel ist derzeit nicht bekannt. Ein Helsana-Sprecher bestätigt entsprechende Informationen von «SRF Investigativ».

Finanzieller Anreiz? 

Ein Eingeständnis etwaiger Versäumnisse sei das nicht, betont eine Sprecherin des Seespitals gegenüber SRF. Die Rabatte seien sowohl den Kassen als auch den Patientinnen und Patienten zugutegekommen, denn sie hätten zu tieferen Preisen geführt. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung sehe das jedoch etwas differenzierter. Es sei problematisch und gesetzlich unzulässig, wenn Ärztinnen und Ärzte dafür belohnt werden, ein bestimmtes Produkt zu verwenden. Wenn ein finanzieller Anreiz bestehe, ein Implantat einzusetzen, könne dies dem Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt schaden.

Ein Belegarzt am Seespital, der sehr häufig die vergünstigten Prothesen eingesetzt hat, berichtet dem SRF, dass er der Ansicht widerspreche, dieses System sei unzulässig. Zudem verweist er auf das Gutachten des Seespitals. Für ihn stehe das Patientenwohl an erster Stelle und er nutze ausschliesslich das beste vorhandene Implantat, heisst es weiter.

(sib)

veröffentlicht: 2. Juli 2022 15:57
aktualisiert: 2. Juli 2022 15:57
Quelle: ZüriToday

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