Bundesgericht

Zürcher Obergericht muss stationäre Massnahme für Zuhälter prüfen

· Online seit 24.07.2023, 12:03 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat unzureichend begründet, weshalb es bei einem wegen mehrfacher Förderung der Prostitution verurteilten Mann keine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet hat. Nun muss sich dieses auf Geheiss des Bundesgerichts nochmals mit dem Fall befassen.
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Der Gutachter hatte beim Verurteilten eine dissoziale und narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Diese Störung steht laut dem Experten in Zusammenhang mit den begangenen Taten und führt zu einer schlechten Prognose, was allfällige zukünftige Taten betrifft. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft legte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte eine stationäre Massnahme. Sie argumentierte unter anderem damit, dass das Obergericht ohne ausreichende Begründung vom Gutachten abgewichen sei. Darin gibt das höchste Schweizer Gericht der Staatsanwaltschaft recht. Der Fall geht deshalb zur neuen Beurteilung zurück ans Obergericht.

Neunjährige Freiheitsstrafe

Der Mann hatte mehrere Ungarinnen zur Prostitution angehalten, darunter auch seine Ehefrau, mit der er zwei Kinder hat. Neben der Förderung der Prostitution wurde er zahlreicher weiterer Straftaten für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Vom Vorwurf des Menschenhandels sprach ihn das Obergericht frei.

Auch der Verurteilte selbst war ans Bundesgericht gelangt und verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der Förderung der Prostitution. Er argumentierte im Wesentlichen damit, dass die Behörden die Frauen unter Druck gesetzt hätten und so die Aussagen gegen ihn entstanden seien. Dafür bestehen laut Bundesgericht jedoch keine Hinweise. Es hat die Rügen des Mannes allesamt abgewiesen.

(sda/osc)

veröffentlicht: 24. Juli 2023 12:03
aktualisiert: 24. Juli 2023 12:03
Quelle: ZüriToday

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