Nicht behindertengerecht

Zürcher Gemeinde muss bei Asyl-Containern über die Bücher

· Online seit 30.11.2022, 16:42 Uhr
Eine Zürcher Gemeinde wollte Container für Geflüchtete aufstellen. Weil diese aber nicht behindertengerecht sind, schaltet sich ein Gericht ein und pfeift die betroffene Gemeinde zurück.
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Eine Gemeinde in Zürich plante eingeschossige Asyl-Container aufzustellen, die je drei Wohneinheiten mit drei Zimmern bieten sollten, dazu Duschen und Waschräume.

Die Inbetriebnahme verzögert sich nun aber. Grund dafür ist ein Rekurs der «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt», die sich für hindernisfreie Architektur einsetzt. Sie kritisierte, dass die Container nicht barrierefrei seien. Um welche Gemeinde es sich handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor.

«Denkbar schlechter Zeitpunkt» für Rekurs

Die Stiftung verlangte, dass unter anderem Zufahrtsrampen zu den Containern sowie Duschen für Rollstuhlfahrende gebaut werden. Die Gemeinde argumentierte, dass ein solcher Ausbau wohl teurer würde als der Kauf der Container. Es sei zudem unklar, ob ein solcher Umbau bei den vorgefertigten Containern überhaupt möglich wäre.

Überhaupt komme der Rekurs zu einem «denkbar schlechten Zeitpunkt». Es sei jetzt ausschlaggebend, möglichst rasch zeitgemässe Unterkünfte bereitzustellen. Das sei wichtiger als der hindernisfreie Ausbau. Bei der Zuweisung auf eine Unterkunft könne ja auf Mobilitätseinschränkungen Rücksicht genommen werden.

Das Baurekursgericht gibt der Stiftung nun aber Recht, wie aus einem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht weist die Gemeinde an, auszurechnen, ob ein Umbau der Container finanziell verhältnismässig wäre.

Kompliziertes Regelwerk

Was das Wort «verhältnismässig» bedeutet, ist dabei in einer komplizierten Rechnung geregelt: Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Umbau weniger als 5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts oder weniger als 20 Prozent der Erneuerungskosten betragen.

Ist der Umbau teurer, kann auf den behindertengerechten Umbau eines Gebäudes verzichtet werden. Diese Rechnung hatte die Gemeinde bisher nicht gemacht und muss dies nun auf Geheiss des Gerichts nachholen. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, können die Container, die derzeit noch in einer anderen Gemeinde im Einsatz sind, nicht am neuen Standort platziert und in Betrieb genommen werden.

(baz/sda)

veröffentlicht: 30. November 2022 16:42
aktualisiert: 30. November 2022 16:42
Quelle: ZüriToday

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