Hitze und Trockenheit

Waldbrandgefahr steigt – das musst du im Züribiet jetzt beachten

· Online seit 16.07.2022, 11:23 Uhr
Der Kanton Zürich hat die Gefahrenstufe für Waldbrände erhöht. Es besteht jetzt erhebliche Waldbrandgefahr. Die Verwaltung hat eine Mahnung ausgesprochen, wenn möglich auf Feuer im Wald zu verzichten. Ein Verbot besteht aber noch nicht – im Unterschied zum Aargau und Thurgau. Wir haben nachgefragt, warum da so ist.
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Das Hochsommerwetter der letzten Tage lässt die Waldbrandgefahr in der Schweiz steigen. Im Tessin und in Teilen des Wallis und des Bündnerlands ist die Feuergefahr bereits gross. Aber auch nördlich der Alpen hat die Trockenheit die Lage verschärft. In den Kantonen Aargau und Thurgau herrscht seit Freitag sogar ein Feuerverbot ausserhalb von befestigten Feuerstellen.

Auch der Kanton Zürich hat die Gefahrenstufe erhöht. Wie auf der Gefahrenkarte des Bundes ersichtlich ist, besteht im Züribiet nun erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3). Anders als in den Nachbarkantonen hat die Zürcher Verwaltung allerdings noch kein Verbot ausgesprochen, wie Sprecherin Isabelle Rüegg auf Anfrage von ZüriToday bestätigt.

Stattdessen ruft der Kanton die Zürcherinnen und Zürcher in einer Mahnung dazu auf, das Feuern im Wald und in Waldesnähe möglichst zu unterlassen. Auf seiner Website gibt der Kanton ausserdem folgende Empfehlungen ab:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind auf Feuer verzichten

Feuerverbot erst bei grosser Gefahr

Warum hat sich der Kanton Zürich vorderhand gegen ein Feuerverbot entschieden? «Im Kanton Zürich schätzt der Forstdienst die Waldbrandgefahr jeweils durch Umfragen bei den Revierförstern ein», erklärt Rüegg. «Die Umfrage vom Donnerstag führte zur Beurteilung, dass im Kanton Zürich zurzeit eine erhebliche Waldbrandgefahr besteht.» Als Massnahme sei deshalb die Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe festgelegt worden.

In der Vergangenheit sei ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bei grosser Gefahr (Stufe 4) ausgesprochen worden. «Grundsätzlich gilt: Wenn es die Situation erfordert», so Sprecherin Rüegg weiter.

(osc)

veröffentlicht: 16. Juli 2022 11:23
aktualisiert: 16. Juli 2022 11:23
Quelle: ZüriToday

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