Zürich
Kanton Zürich

Stadtrat Uster wehrt sich gegen befristete Spital-Leistungsaufträge

Gesundheitswesen

Stadtrat Uster wehrt sich gegen befristete Spital-Leistungsaufträge

· Online seit 03.05.2022, 11:32 Uhr
Der Ustermer Stadtrat wehrt sich gegen die Befristung der Leistungsaufträge für das dortige Spital. Um den finanziell wieder auf die Beine zu kommen, brauche es Planungssicherheit und unbefristete Leistungsaufträge, heisst es in der Vernehmlassungsantwort an den Kanton.
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Das Spital Uster hat sich für verschiedene Leistungsaufträge im Fachbereich der Akutsomatik beworben. Laut Entwurf zur «Spitalplanung 2023» soll es diese jedoch nur noch provisorisch und befristet für die Jahre 2023 bis 2025 erhalten.

Die Gesundheitsdirektion begründet dies mit Zweifeln an der mittel- bis langfristigen wirtschaftlichen Stabilität des Spitals und den zu hohen Kosten pro Fall.

Für den Stadtrat von Uster ist die Kritik an der Kosteneffizienz und wirtschaftlichen Stabilität des Spitals grundsätzlich nachvollziehbar, wie er am Dienstag mitteilte. Allerdings seien nur Leistungsdaten bis ins Jahr 2019 berücksichtigt worden.

Seither habe das Spital seine Kosten deutlich senken können. Damit dieser Weg weitergehen könne, brauche es 2023 definitive und unbefristete Leistungsaufträge.

Definitiver Entscheid im August

Provisorische und befristete Leistungsaufträge bedeuten für das Personal, die Leistungen und die Kreditwürdigkeit des Spitals eine grosse Unsicherheit. Dies wolle der Stadtrat angesichts der Bedeutung des Spitals Uster für Stadt und Region verhindern.

Bis zum 14. Mai können sich die Gemeinden zur provisorischen Spitalliste 2023 äussern. Im August wird der Regierungsrat dann die definitive Fassung der Spitallisten 2023 festsetzen.

veröffentlicht: 3. Mai 2022 11:32
aktualisiert: 3. Mai 2022 11:32
Quelle: sda

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