Spucktest verweigert und von Schule ausgeschlossen – Fall landet vor Bundesgericht
Ein Mädchen weigerte sich im April 2021, in einer Schule im Kanton Zürich an einem Spucktest mitzumachen. Die Schule führte damals Corona-Massentests durch, mit der Klasse der damals 12-Jährigen. Das Mädchen weigerte sich jedoch und wurde daraufhin zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Das schrieibt die Agentur Gut Communications in einer Mitteilung.
Gegen den Entscheid rekurrierten das Mädchen und sein Vater. Der Vater reichte deshalb eine Beschwerde beim Bezirksgericht des Kantons Zürich ein. Ohne auf die Beschwerde einzugehen, habe das Gericht diese abgelehnt.
Der Vater und seine heute 13-jährige Tochter ziehen den Fall nun vors Bundesgericht, weil der Ausschluss vom Unterricht das Recht auf Bildung verletze. Für den Ausschluss fehle zudem die rechtliche Grundlage.
(log)