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Kanton Zürich

Spital Wetzikon legt Beschwerde gegen Regierungsratsentscheid ein

Gesundheit

Beschwerde eingereicht – Spital Wetzikon wehrt sich gegen Regierungsratsentscheid

06.04.2024, 10:01 Uhr
· Online seit 06.04.2024, 09:56 Uhr
Die Zürcher Gesundheitsdirektion hält das Spital Wetzikon für verzichtbar. Deswegen hilft der Kanton dem finanziell angeschlagen Spital nicht mit einem Darlehen. Der Verwaltungsrat wehrt sich nun dagegen und legt Beschwerde gegen den Entscheid ein.

Quelle: «ZüriNews» / Spitäler in Finanznöten: Kanton unterstützt nur Kinderspital / Beitrag vom April 2024

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Dem Spital Wetzikon fehlt das Geld. Doch im Gegensatz zum Kinderspital Zürich greift der Kanton dem Spital Wetzikon nicht unter die Arme. Das gab die Gesundheitsdirektion am Donnerstag an einer Pressekonferenz bekannt. Regierungsrätin Natalie Rickli sagt zum Entscheid: «Ein Spital weniger im Kanton Zürich ist ertragbar.»

Den Entscheid des Regierungsrats will das Spital Wetzikon aber nicht auf sich beruhen lassen. Wie der «Landbote» berichtet, legt der Verwaltungsrat dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Das habe Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig am Freitagabend bekannt gegeben.

Spital Wetzikon sei «nicht verzichtbar»

«Wir sind mit einzelnen Aussagen bezüglich der Relevanz des Spitals nicht einverstanden», begründet Kündig die Beschwerde gegenüber der Zeitung. Schon am Donnerstag sagte er gegenüber TeleZüri: «Für die Personen, die wir versorgen, sind wir nicht verzichtbar.» Das Spital Wetzikon sei systemrelevant. Die Gesundheitsdirektion betonte in ihrem Entscheid, dass Personen im Einzugsgebiet Wetzikon auch bei einer Schliessung nur maximal 30 Minuten ins nächste Spital mit Notfallversorgung hätten.

Das Spital Wetzikon hatte bei der Gesundheitsdirektion ein Gesuch um ein Darlehen in der Höhe von 180 Millionen Franken eingereicht. Zuvor hatte das Spital erfolglos versucht, das Geld am Kapitalmarkt aufzutreiben.

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(zor)

veröffentlicht: 6. April 2024 09:56
aktualisiert: 6. April 2024 10:01
Quelle: ZüriToday

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