Abstimmungen

Keine höheren Steuern für Grossaktionäre – alles zur abgelehnten AL-Initiative

26.09.2022, 14:55 Uhr
· Online seit 26.09.2022, 14:50 Uhr
Bis zum Schluss blieb es spannend. Schliesslich lehnte das Stimmvolk des Kantons Zürich die Steuervorlage mit 50,5 Prozent Nein-Stimmen ab. Grossaktionäre von Firmen müssen künftig nicht höhere Steuern zahlen.

Quelle: ZüriToday / Olivia Eberhardt

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Wer mehr als zehn Prozent an einem Unternehmen hält, muss im Kanton Zürich nicht höhere Steuern zahlen. Ganz knapp wurde die Initiative der AL «keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» abgelehnt.

Eine Zitterpartie

225'550 Stimmende sprachen sich gegen die Initiative aus, 221'240 dafür. Der Nein-Stimmen-Anteil betrug damit gerade mal 50,5 Prozent. Vor allem die Städte nahmen die Vorlage an, darunter Zürich, Winterthur, Uster oder Wetzikon. Aber auch einige Landgemeinden stimmten dafür, so zum Beispiel Obfelden, Rheinau und Rüti. Hier siehst du, wie deine Gemeinde abgestimmt hat. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,4 Prozent.

Mehrheit gegen Doppelbelastung

Für die AL, deren Initiative von SP, Grüne und EDU unterstützt wurde, handelt es sich um einen Steuerrabatt, von dem auf Kosten der Allgemeinheit nur der neue und alte Geldadel, ein paar Baulöwen und Medienzaren profitieren würden.

Der Regierungsrat sowie SVP, FDP, EVP, GLP und die Mitte hielten hingegen fest, dass nur ein Teil der Einnahmen besteuert werde, um die Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen als Gewinnsteuer und Einkommenssteuer zu mildern. Im Vergleich mit anderen Kantonen stuften sie eine Steuererhöhung zudem als falsch ein.

Was folgt aus dem Entscheid?

An den Steuern wird sich nichts ändern. Die AL hatte zuvor von einem «skandalösen Steuerrabatt» gesprochen. Sie forderte, dass Personen, die mehr als zehn Prozent an einem Unternehmen oder einer Genossenschaft halten, Einnahmen aus ihren Beteiligungen im Kanton nicht mehr zu 50 Prozent, sondern zu 70 Prozent versteuern sollen. Dies hätte jährliche Mehreinnahmen für den Staat von 80 Millionen Franken bedeutet.

Doch von einer Dividende, einem Gewinnanteil oder einem anderen geldwerten Vorteil von 100 Franken bleiben im Kanton Zürich weiterhin 50 Franken steuerfrei, nicht bloss 30 Franken.

(sda/hap)

veröffentlicht: 26. September 2022 14:50
aktualisiert: 26. September 2022 14:55
Quelle: ZüriToday

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