173 Kantonsrätinnen und Kantonsräte stimmten in der Schlussabstimmung für das neue Wassergesetz. Nein-Stimmen und Enthaltungen gab es keine.
Zweiter Anlauf
2019 scheiterte ein neues Wassergesetz an der Urne. Gegner des Gesetzes kritisierten damals unter anderem, dass eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung möglich wäre. In einem zweiten Anlauf hat der Kantonsrat dies nun korrigiert.
Neu heisst es im Wassergesetz, dass die «Ausgliederung auf juristische Personen nur zulässig ist, wenn eine oder mehrere Gemeinden über das ganze Kapital oder alle Stimmrechte» verfügen. Ausnahmen gibt es für Genossenschaften, die in Gemeinden bereits heute für die Trinkwasserversorgung zuständig sind.
Keine «Extrawurst» für Seeanwohnende
Neben der möglichen Wasserprivatisierung war es auch eine «Extrawurst» für Seeanstösser, welche vielen Stimmberechtigten im Jahr 2019 sauer aufstiess. Seeanwohnende hätten mit dem ersten Gesetz einen speziellen Eigentumsschutz genossen, was einen Seeuferweg zusätzlich erschwert hätte. Auch diese «Extrawurst» ist gestrichen.
(sda/hap)