Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung erlassen, wie er am Freitag mitteilte. Diese regelt die Unterstützung von Kanton und Gemeinden «zugunsten von Organisationen, die Massnahmen durchführen, um Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Aktivitäten zu schützen».
Seit 2020 unterstützt der Bund bauliche Sicherheitsmassnahmen wie Eingangssicherungen, Überwachungskameras und Alarmanlagen jährlich mit insgesamt 500'000 Franken. Der Kanton Zürich zog mit und beteiligte sich bei Vorhaben auf Zürcher Boden jeweils mit einem Beitrag, dessen Höhe demjenigen des Bundes entsprach.
Die Zürcher Sicherheitsdirektion richtete - in Ergänzung zu den Finanzhilfen des Bundes - bislang an elf jüdische Organisationen für Sicherheitsprojekte rund 400'000 Franken aus. Die Standortgemeinden Zürich und Winterthur beteiligten sich jeweils im selben Umfang.
Ausbau der Unterstützung
Von 2023 bis 2027 erhöht der Bund seine verfügbaren Finanzhilfen auf insgesamt 2,5 Millionen Franken pro Jahr, wie er diesen April beschlossen hat. Danach will er jährlich 2 Millionen bereitstellen.
Neben baulichen Massnahmen unterstützt der Bund dann neu auch Sicherheitskonzepte; so soll es künftig auch möglich sein, dass er laufende Kosten für Sicherheitspersonal übernimmt. Dies trägt der Kanton Zürich mit: «Religiöse Minderheiten sollen im Kanton Zürich angstfrei leben können», wird Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) in der Mitteilung zitiert. «Wir unterstützen mit Nachdruck ihre entsprechenden Sicherheitsbemühungen.»
Wie viel Geld der Kanton aufwerfen wird, ist abhängig von der Anzahl der gestellten Gesuche und der vom Bund gewährten Finanzhilfen, die Einrichtungen in Zürich betreffen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die jährlichen Ausgaben weniger als eine Million Franken betragen werden.
(sda/osc)