Ukrainische Geflüchtete mit dem Schutzstatus S dürfen rechtlich gesehen ab dem ersten Tag arbeiten. Wenn Sie eine Stelle haben, müssen sie nur ein Gesuch beim Kanton stellen und dürfen in den meisten Fällen dann die Arbeit ausüben. Jetzt zeigt sich: Einzelne Kantone bewilligen keine Gesuche für Sexarbeit. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».
Wirtschaftsfreiheit werde verletzt
Sexarbeitende haben geringere Aussichten, eine Arbeitsbewilligung zu erhalten als andere Berufsleute. Rebecca Angelina, Geschäftsführerin bei Procore, einem nationalen Interessen-Netzwerk für Sexarbeitende, kritisiert die Praxis von Kantonen wie Zürich, Obwalden und Ostschweizer Kantonen.
«Wer den Status S hat, sollte eine legale Tätigkeit ausüben dürfen», sagt sie der Zeitung. Andernfalls werde die bundesrechtlich verankerte Wirtschaftsfreiheit verletzt.
Kanton will Ukrainer vor Ausbeutung schützen
Der Kanton Zürich sieht das anders: Gerade durch die Bewilligungspflicht wolle man Menschen aus der Ukraine vor Ausbeutung schützen und nur eine «Handvoll» der Bewilligungen um Arbeitserlaubnis kämen aus dem Sexgewerbe, sagt Fabian Boller, Medienverantwortlicher des Amts für Wirtschaft und Arbeit dem Tagi gegenüber: «Sie müssen nicht in die Sexarbeit einsteigen, um ein Einkommen zu erzielen.»
Doch vielleicht wollen dies gewisse Geflüchtete. Dass nicht alle Sexarbeitenden Opfer von Ausbeutung seien, darauf verweist wiederum Angelini. Sie stört sich daran, dass das Sexgewerbe anders beurteilt werde als andere legale Arbeitsbereiche. Denn Ausbeutung gebe es auch in der Landwirtschaft oder der Kosmetikbranche.
(lol)