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Hundetrainer ziehen wegen Wiederholungsprüfungen vor Gericht

Prüfungsparcour

Hundetrainer ziehen wegen Wiederholungsprüfungen vor Gericht

13.05.2022, 20:17 Uhr
· Online seit 13.05.2022, 09:59 Uhr
Wer Hundekurse anbieten und seine Lizenz behalten will, soll alle zehn Jahre eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. 14 Hundetrainerinnen und Trainer haben dagegen Beschwerde eingereicht.

Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 13. Mai 2022

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Wer als Hundetrainerin oder Hundetrainer seine Lizenz behalten will, muss künftig alle zehn Jahre eine Prüfung ablegen. So entschied der Zürcher Regierungsrat und hat die geltende Hundeverordnung dahingehend angepasst. Genau gegen diese Verordnung haben nun 14 Hundetrainerinnen und Hundetrainer Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. schreibt der «Tages-Anzeiger».

Profis müssen immer wieder bei Null anfangen

Es gehe nicht primär darum, dass man eine Prüfung wiederholen müsse. Das Problem mit den Wiederholungsprüfungen ist, dass jeder quasi wieder bei null anfange müsse heisst es aus den Reihen der Hundetrainerinnen und Hundetrainer. Also nach zehn Jahren Lizenz und Erfahrung, muss ein Trainer oder eine Trainerin die gleiche Prüfung absolvieren, wie jemand, der sich frisch ausbilden liess. Weitere zehn Jahre später, dasselbe.

Bewilligung nur für obligatorische Kurse

Völlig unsinnig finden das Belinda Brunner und Markus Giger, die schon jahrelang in der Branche arbeiten, schreibt der «Tages-Anzeiger». In der Szene empfinde man es als Affront, dass man Trainer mit jahrzehntelanger Erfahrung immer wieder zur Prüfung schickt.

Was weiter für Kopfschütteln sorgt, ist, dass es die Bewilligung sowieso nur für die obligatorischen Kurse braucht. Wer also Kurse anbietet, die nicht zur Grundvoraussetzung der Hundehaltung zählen, darf ohne Prüfung walten. Um die Bewilligung zu erlangen, braucht es unterdessen schon 150 Lektionen an geleiteten Kursen. Eine praktische und theoretische Prüfung ist ebenfalls bereits Voraussetzung.

Alle zehn Jahre 1500 Franken

Zur Wiederholungsprüfung oder eben, zu den Prüfungen, sagt der stellvertretende Kantonstierarzt Stefan Buholzer in Zürich: «Das wird keine abgehobene, unrealistische Prüfung». Weiter würden Inhalte der Prüfung kommuniziert, damit man sich angemessen darauf vorbereiten könne. Gratis sind die Wiederholungsprüfungen auch nicht. Maximal 1500 Franken müsse man einrechnen sagt, Buholzer. Läuft die Bewilligung nach zehn Jahren ab, muss das ganze Prozedere wiederholt werden – inklusive den 1500 Franken.

Natürlich sei es wichtig, dass man sich weiterbilde, meint Mit-Initiantin Brunner, aber in keinem Beruf müsse man immer wieder neue Prüfungen ablegen. Die Ausbildung, die sie abgeschlossen und die vom Kanton akzeptiert wurde, sowie die vielen Jahren an Berufserfahrung müsse doch etwas wert sein, findet die Hundetrainerin.

(roa)

veröffentlicht: 13. Mai 2022 09:59
aktualisiert: 13. Mai 2022 20:17
Quelle: ZüriToday

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