Projektleiter verurteilt

Handwerker bohrt in Abwasserleitung – Fischsterben in Wald ZH

· Online seit 04.01.2024, 14:30 Uhr
Fehler bei einer Erdsondenbohrung in Wald im Zürcher Oberland sorgen für eine Gewässerverschmutzung und ein Fischsterben. Der zuständige Projektleiter wurde nun verurteilt.
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In Wald unterlief einem Handwerker im Frühjahr 2023 ein Fehler mit schweren Folgen. Bei einer Liegenschaft im Zürcher Oberland sollte eine Erdsondenbohrung durchgeführt werden. Obwohl der Handwerker die Bohrung genau an dem Punkt vornahm, wo der Projektleiter sie angezeichnet hatte, traf er eine Regenwasserableitung.

Doch damit nahm das Unheil erst seinen Anfang. Denn wenige Tage nach der Bohrung füllte man das Loch mit sogenanntem Injektionsmörtel, einer Art Beton. Durch die beschädigte Wasserleitung gelangte der Mörtel aber in einen Weiher und einen Bach. Beide «Gewässer wurden massiv getrübt», wie ein Strafbefehl zeigt, den «Züriost» einsehen konnte.

Fehler hatten Fischsterben zur Folge

Der aggressive Stoff, der dadurch ins Wasser gelangte, führte zu einem Fischsterben. Die lokale Staatsanwaltschaft untersuchte daraufhin den Fall und kam zum Schluss, dass die Verschmutzung vermeidbar gewesen wäre. Der Projektleiter unterliess es aus «aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit», den GIS-Plan zu prüfen.

Der Projektleiter wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 160 Franken (4800) bestraft. Grund für die Strafe waren ein Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sowie Tierquälerei, beides fahrlässig begangen.

Zudem wurden dem Mann eine Busse in der Höhe von 1200 Franken und 800 Franken Verfahrensgebühr aufgebrummt. Gegen den Handwerker, der die Bohrung vorgenommen hat, läuft ein separates Verfahren.

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(zor)

veröffentlicht: 4. Januar 2024 14:30
aktualisiert: 4. Januar 2024 14:30
Quelle: ZüriToday

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