Zürich
Kanton Zürich

Gericht hebt zwei Urteile wegen Schizophrenie des Verurteilten auf

Schuldunfähigkeit

Gericht hebt zwei Urteile wegen Schizophrenie des Verurteilten auf

· Online seit 13.02.2024, 17:00 Uhr
Ein 23-Jähriger ist unter anderem wegen Diebstahls zweimal rechtskräftig verurteilt worden. Diese Schuldsprüche sollen nun nachträglich aufgehoben werden. Denn in einem dritten Prozess hatte sich gezeigt, dass der Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig ist.
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Der Eritreer musste sich im September 2020 unter anderem wegen versuchter Tötung vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Das Gericht gelangte zum Schluss, dass der 23-Jährige die Taten begangen hatte, allerdings in nicht selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit. Es ordnete statt einer Strafe eine stationäre Therapie an.

Der Mann habe «massive Auffälligkeiten» gezeigt und sein Handeln wegen einer «wahnhaften Situationsverkennung» nicht steuern können, hiess es in einem Gutachten. Er hörte demnach Stimmen und litt unter Angstzuständen, weil sich Gegenstände bewegten.

Schon früher erkrankt?

Der 23-Jährige, der sich seither in Behandlung befindet, wandte sich nun kürzlich ans Obergericht Zürich. Er bat darum, dass zwei frühere, rechtskräftig gegen ihn erlassene Urteile aufgehoben werden.

Das Hinwiler Gericht hatte ihn schon im Mai 2019 unter anderem wegen Diebstahls mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer fünfjährigen Landesverweisung bestraft. Im August 2019 war wegen versuchten Diebstahls per Strafbefehl ein weiterer unbedingt ausgesprochener Monat hinzugekommen.

Er sei auch bei diesen beiden Taten krank und damit schuldunfähig und nicht strafbar gewesen, brachte er in seinem Revisionsgesuch vor. Den einen Diebstahl hatte er ein paar Monate vor der versuchten Tötung begangen, den zweiten wollte er zwei Tage danach ausüben.

Wirre Angaben vor Gericht

Das Gutachten aus dem Tötungsprozess äussere sich zwar nicht direkt zur Frage einer Schuldunfähigkeit oder einer verminderten Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Diebstähle, hält das Obergericht in seinem Urteil nun fest. Es bestünden aber klare Hinweise, dass der Mann psychisch krank gewesen sei.

So habe sich der Mann schon 2018, also vor allen Delikten, freiwillig in eine Klinik begeben. Gemäss eines damaligen Berichts, der aber bislang nicht in die Gerichtsakten gelangt war, erschien er «völlig aufgelöst, ängstlich und von imperativen und abwertenden Stimmen geplagt».

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Auch beim Diebstahlprozess vor dem Bezirksgericht Hinwil habe der 23-Jährige wirre Angaben gemacht, hält das Obergericht weiter fest. Er habe unter anderem angegeben, dass er tot sei, gern einen Affen besitzen würde und sein Kopf immer dröhne. Zudem lägen die Delikte zeitlich nahe beieinander.

Deshalb sei davon auszugehen, dass der Eritreer auch die Diebstähle «im Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit» begangen habe. Das Obergericht weist die Staatsanwaltschaft an, die beiden Urteile zu überarbeiten und entsprechend zu erledigen.

(sda)

veröffentlicht: 13. Februar 2024 17:00
aktualisiert: 13. Februar 2024 17:00
Quelle: ZüriToday

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