Dielsdorf

Frau wegen versuchten Mordes am Ehemann angeklagt

23.03.2023, 15:56 Uhr
· Online seit 23.03.2023, 10:42 Uhr
In Dielsdorf muss sich heute Donnerstag eine 47-jährige Frau vor Gericht verantworten, die versucht hat, ihren Ehemann und sich selber anzuzünden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und Brandstiftung.
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Zur Tat schritt die Reinigungsfachfrau in der Nacht auf den 20. März 2021: Weil ihr Mann mit einer anderen Frau in Afrika ein Kind gezeugt hatte, griff sie morgens um 1 Uhr zu zwei Flaschen Brandbeschleuniger, um ihn und sich selber anzuzünden.

Sie verschloss das eheliche Schlafzimmer von innen und übergoss das Bettzeug, unter dem ihr Mann schlief, sowie die gesamte Einrichtung mit der Anzündflüssigkeit. Dann zückte sie gemäss Anklageschrift Zündhölzer und steckte das Bettzeug in Brand. Am Donnerstagmorgen gestand die Frau während der Befragung ihre Tat. 

Bett in Brand

Der Ehemann erwachte und wollte aus dem Zimmer fliehen, merkte dann aber, dass abgeschlossen war. Während der Kleiderschrank und Teile des Betts bereits in Vollbrand standen, suchte er auf dem Boden nach dem Schlüssel und fand ihn im letzten Moment. Er öffnete die Tür, zerrte seine Frau aus dem Raum und verliess zusammen mit den beiden Kindern, die noch versucht hatten, die Türe einzutreten, das Haus.

Die Bewohnerinnen und Bewohner, die zum Tatzeitpunkt in den anderen Wohnungen waren, mussten das Haus ebenfalls fluchtartig verlassen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Angolanerin gemäss Anklageschrift eine Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren, eine Therapie und einen Landesverweis von 15 Jahren. Sie sitzt aktuell im vorzeitigen Strafvollzug im Frauengefängnis Hindelbank.

«Stimmen im Kopf»

Die Beschuldigte machte vor Gericht geltend, dass sie seitdem und bis heute «Stimmen im Kopf» höre. Die Stimmen würden sie unter anderem beschimpfen und ihr den Tod androhen.

Gemäss eines psychiatrischen Gutachten leide die Beschuldigte unter paranoider Schizophrenie und schweren Depressionen, weshalb sie zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Die Verteidigern der Angolanerin beantragte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags sowie fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst. Dafür sei eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren angemessen, auf Landesverweis und stationäre Massnahme sei zu verzichten.

Das Gericht hat am Donnerstag noch kein Urteil gefällt. Es wird seinen Entscheid voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche bekannt geben.

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(sda/osc)

veröffentlicht: 23. März 2023 10:42
aktualisiert: 23. März 2023 15:56
Quelle: ZüriToday

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