Feuerlauf-Verletzte können noch bis September Anzeige erstatten
Quelle: TeleZüri, Sendung vom 16. Juni 2022
Erst wenn die dreimonatige Frist für Strafanzeigen abgelaufen ist, kann die Kantonspolizei Zürich weitere Schritte einleiten, wie es dort am Dienstag auf Anfrage hiess.
Ob und wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer des schiefgelaufenen Teambuilding-Events bisher Anzeige erstatteten, gibt die Polizei zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
25 Personen mit Verbrennungen
Das gemeinsame Feuerlaufen auf der Halbinsel Au in Wädenswil hatte am 14. Juni für 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fatal geendet. Sie holten sich Verbrennungen an den Füssen. 13 von ihnen mussten mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden.
Der Gang über glühende Kohlen wird als Ritual betrachtet. Richtig ausgeführt, sollte es solche Verletzungen wie bei diesem Anlass eigentlich nicht geben. Ausschlaggebend sind unter anderem die verwendete Holzart, die gelaufene Geschwindigkeit und die Tageszeit, weil wichtig ist, die Glut sehen zu können.
(sda/osc)