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Erbstreit eskaliert – Kater Carlo entführt

Zürcher Unterland

Erbstreit eskaliert – Kater Carlo entführt

01.11.2023, 07:40 Uhr
· Online seit 01.11.2023, 06:48 Uhr
Kater Carlo* gerät mitten in einen Erbstreit und wird entführt. Es ist der traurige Tiefpunkt eines Erbschaftsstreits im Zürcher Unterland. Der 32-jährige Katzen-Entführer wurde nun verurteilt.
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Es stirbt jemand, auf die Trauer folgt in manchen Fällen auch bald einmal Streit um das Erbe. So auch bei einer Familie aus dem Zürcher Unterland. Die Familie lebt in einer kleinen Gemeinde, deshalb wird sie hier nicht genannt.

Zur Erbmasse gehört unter anderem ein Kater, wir nennen ihn Carlo*. Dieser Kater gerät offenbar mitten in den Erbstreit, so geht es aus einem Strafbefehl hervor, welchen ZüriToday einsehen konnte. Mitte Januar 2023 entführt der 32-jährige Sohn des Verstorbenen das Büsi Carlo. Trotz Ermittlungen konnten Polizei und Staatsanwaltschaft den genau Tatzeitpunkt nicht bestimmen. Nachdem der 32-Jährige, welcher im Sicherheitsbereich arbeitet, die Katze mitgenommen hatte, gab er sie einer unbekannten Drittperson weiter. Zum Motiv ist nichts bekannt.

Als Geschädigte wird im Strafbefehl eine Frau genannt. Ob sie den Entführer angezeigt hat, ist nicht klar. Die Staatsanwaltschaft wertet das Vorgehen jedenfalls als unrechtmässige Aneignung ohne Bereicherungsabsicht. Wie es Kater Carlo geht und wo er sich zurzeit befindet, oder ober sogar zurück zu Hause ist, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Beschimpfung im Erbstreit

Einblick in den Erbstreit und wie der Umgangston innerhalb der Familie ist, gibt ein anderer Teil des Strafbefehls. Der Kater-Entführer wurde auch wegen Beschimpfung verurteilt. Er schrieb Mitte Januar 2023 an eine andere Person der Erbengemeinschaft: «Du bisch eifach nur dumm und psychisch gstört, gnau drum wett au kein normale Mensch Kontakt mit dir.»

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Busse und bedingte Geldstrafe

Für sein Verhalten wurde der 32-Jährige nun von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zu einer Busse und einer Geldstrafe verurteilt. Die Geldstrafe beträgt 10 Tagessätze à 110 Franken, total also 1100 Franken, die Busse beläuft sich auf 300 Franken. Ausserdem muss der Mann für die Verfahrensgebühren von 800 Franken aufkommen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

*Name der Redaktion bekannt

veröffentlicht: 1. November 2023 06:48
aktualisiert: 1. November 2023 07:40
Quelle: ZüriToday

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